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Nachricht vom 13.01.2026    

Hohe Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs im familiären Umfeld

Von Wolfgang Rabsch

Am Montag, 12. Januar, wurde vor einer Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein aufsehenerregender Prozess nach vier Verhandlungstagen durch Urteil vorläufig beendet. Über die bisherigen Verhandlungstage haben die Kuriere mehrfach berichtet.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Für diejenigen Leser, die heute erstmalig Kenntnis von diesem Verfahren erhalten, folgt noch einmal eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts. Ein Mann im sechsten Lebensjahrzehnt aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, über einen Zeitraum von neun Jahren zwei minderjährige Angehörige sexuell missbraucht zu haben.

https://www.ww-kurier.de/artikel/165042-grossvater-missbrauchte-eigene-enkelinnen---strafkammer-des-landgerichts-verhandelt

https://www.ww-kurier.de/artikel/165729-prozess-wegen-mutmasslichen-missbrauchs-durch-grossvater-am-landgericht-koblenz-vor-dem-abschluss

Im Laufe des Verfahrens wurde des Öfteren die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Privatsphäre und Schutzwürdigkeit der Kinder, aber auch die des Angeklagten zu wahren. Aus diesem Grund konnten die Vertreter der Presse weder die Aussagen der Kinder noch die Vernehmung der Mutter oder die Einlassung des Angeklagten verfolgen. Es kann und soll nicht darüber spekuliert werden, wie der Inhalt der Zeugenaussagen und der Einlassung des Angeklagten lautet. Dies gilt auch für die Frage, warum der Täter über einen Zeitraum von neun Jahren die Straftaten begehen konnte, ohne aufzufallen.

Ein Hinweis zu dieser Frage könnte durch den Sachverständigen erfolgen. Dieser betonte in seinem Gutachten, das nicht von der Öffentlichkeit ausgeschlossen war, in einem Nebensatz, dass die Angeklagten wahrscheinlich so lange weitergemacht haben, weil die Kinder sich nicht gewehrt hatten.

Die Vernehmung weiterer Zeugen, die öffentlich erfolgte, brachte zutage, dass beide Opfer stark unter dem Erlebten leiden. Zeugen aus dem sozialen Umfeld bekundeten, dass die Betroffenen mit ihnen über die Tatensprachen, auf Nachfragen jedoch nicht weiter darüber reden wollten. Eine Zeugin berichtete, dass ihre Freundin häufig zu weinen anfing und unter Panikattacken leide.



Auf Antrag der Verteidigung und der Nebenklägervertreterin wurde heute, nachdem die Beweisaufnahme geschlossen worden war, die Öffentlichkeit für die abschließenden prozessualen Handlungen ausgeschlossen. Somit bleibt unklar, welchen Strafantrag die Staatsanwaltschaft stellte und welches Strafmaß die Vertreterin der Nebenklägerinnen für angemessen hielt. Auch das letzte Wort eines Angeklagten kann von Bedeutung sein, wenn ein geständiger Täter glaubhaft Reue zeigt oder auf das letzte Wort verzichtet. Über diese Punkte hinaus Mutmaßungen anzustellen, wäre nicht sachgerecht.

Da die Öffentlichkeit bei den Plädoyers und der Urteilsverkündung ausgeschlossen war, forderten die Kuriere den Urteilsspruch bei der Pressestelle des Landgerichts Koblenz an. Dieser Bitte entsprach die Pressestelle umgehend nach der Verkündung. Demzufolge sind die Kuriere in der Lage, aktuell vom Ausgang des Strafverfahrens zu berichten.

Urteil im Namen des Volkes (Pressetext des Landgerichts Koblenz):

1. Der Angeklagte ist schuldig des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 161 Fällen, davon in 149 Fällen in der Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern.

2. Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

3. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

4. Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.

5. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich seiner notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt ist. Ferner trägt er die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen. Soweit der Angeklagte freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.

Missbrauch
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Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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