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Nachricht vom 03.02.2026    

Rechnungshof kritisiert fehlerhafte Polizeigebühren in Rheinland-Pfalz

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat erhebliche Mängel bei der Berechnung von Gebühren durch die Polizei aufgedeckt. Die Behörde bemängelt vor allem die hohe Fehlerquote bei den erstellten Bescheiden.

Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz legt Jahresbericht vor. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Mainz/Speyer. Nach einer Untersuchung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz sind viele Gebührenbescheide der Polizeipräsidien fehlerhaft. In Fällen aus dem Jahr 2024, in denen Präsidien Gebühren innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst berechnet haben, lag die Fehlerquote je nach Tatbestand zwischen 35 und 100 Prozent, so der Jahresbericht 2026 der Behörde aus Speyer. Oftmals seien unzulässigerweise feste Gebühren erhoben worden, obwohl im Einzelfall der tatsächliche Aufwand der Polizei hätte berücksichtigt werden müssen, heißt es weiter im Bericht. Der Rechnungshof monierte, dass teilweise zu lange Einsatzzeiten oder falsche Personaleinsätze zugrunde gelegt wurden. Zudem seien gelegentlich falsche Kostensätze verwendet oder Kosten doppelt berechnet worden.

Ein Beispiel für die fehlerhafte Berechnung ist die Gebührenerhebung bei Einsätzen aufgrund von Fehlalarmen durch Alarmanlagen. In 94 Prozent der geprüften Fälle entsprach die erhobene Gebühr nicht dem tatsächlichen Aufwand und war regelmäßig zu hoch. Im Gegensatz dazu deckte die verlangte Festgebühr beim Aufenthalt in einem Polizeigewahrsam oft nicht die entstandenen Kosten ab.




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Als Ursache für diese Mängel sieht der Rechnungshof die Vielzahl an Mitarbeitern, die in den Präsidien mit der Erstellung von Gebührenbescheiden beschäftigt sind, sowie das Fehlen standardisierter Verfahren. Die Behörde empfahl daher, die Gebührensachbearbeitung in einem einzigen Polizeipräsidium zu zentralisieren, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und den Personalaufwand zu reduzieren. (dpa/bearbeitet durch Red)


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