Pressemitteilung vom 06.02.2026 
Jugendschutzkontrollen in Altenkirchen decken zahlreiche Verstöße auf
In Altenkirchen führte eine koordinierte Aktion der Polizei und der Ordnungsbehörde am 5. Februar 2026 zu überraschenden Ergebnissen im Einzelhandel. Ein jugendlicher Testkäufer war dabei entscheidend für die Aufdeckung von Gesetzesverstößen.
Altenkirchen. Am 5. Februar fanden im Bereich der Polizeiinspektion Altenkirchen und der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld gezielte Jugendschutzkontrollen statt. Diese wurden in Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde durchgeführt. Ein minderjähriger Testkäufer versuchte, Alkohol und Tabak zu erwerben. Bei 62 Prozent (!) der kontrollierten Einrichtungen, darunter Tankstellen, Lebensmitteldiscounter und Kioske, wurden Verstöße festgestellt.
Die Kontrollen zielten darauf ab, das Verkaufspersonal und die Betreiber des Einzelhandels für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu sensibilisieren, insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Karnevalszeit. Nach den Testkäufen fand ein Austausch zwischen den Gewerbetreibenden und den Behörden statt, um über die Vorfälle zu sprechen und das Bewusstsein für die Thematik zu schärfen.
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Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz ziehen empfindliche Bußgelder nach sich. Diese werden nicht nur gegenüber dem ausführenden Verkaufspersonal, sondern auch gegenüber dem Betreiber verhängt. Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld betont die Wichtigkeit der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und kündigt weitere Maßnahmen zur Kontrolle und Sensibilisierung an. (PM/Red)
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