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Nachricht vom 20.02.2026    

Mit über zwei Promille und Kind im Auto vor dem Amtsgericht Montabaur

Von Wolfgang Rabsch

Vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht in Montabaur wurde am Donnerstag, 19. Februar, ein Fall verhandelt, der gleich mehrere Straftaten zum Inhalt hatte. Im Fokus standen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigungen.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz
Dem 47-jährigen Angeklagten, der nicht im Westerwald wohnhaft ist, wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, dass er in einem Ort in der Verbandsgemeinde Montabaur im Jahr 2025 bei einer Polizeikontrolle ein Fahrzeug geführt habe, obwohl bei ihm mittels eines Alkoholtests eine Blutalkoholkonzentration von 2,02 Promille festgestellt worden sei. Da sich der Angeklagte bei der Personalienfeststellung den Anordnungen der Polizeibeamten widersetzt habe, seien ihm Handfesseln angelegt worden. Dabei sei der Angeklagte zu Boden gebracht worden. Später soll er Polizeibeamte bei der Blutentnahme als Ar***löcher und Missgeburten beleidigt haben. Zu einer Beamtin soll er gesagt haben. Du dummes Mädchen. Zur Anwendung kommen die Paragrafen 113, 185 und 316 StGB.

Nach dem Verlesen der Anklageschrift durch die Amtsanwältin erklärte der Vorsitzende Richter, dass bisher keine Rechtsgespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden hätten. Nach entsprechender Belehrung erklärte der Angeklagte, dass er bereit sei, zur Person und zur Sache auszusagen.

Die festgestellte BAK wird bestritten
Der Verteidiger des Angeklagten bestritt die Widerstandshandlungen und erklärte, dass der festgestellte Promillewert zur Tatzeit nicht 2,02 Promille betragen habe. Auf der Flucht vor der Polizei habe der Angeklagte noch zwei kleine Fläschchen Wodka à 0,1 Liter getrunken. Der hohe Promillewert sei durch diesen sogenannten Nachtrunk zu erklären.

Alkoholprobleme wegen einer Beziehungskrise
Der emotional sehr aufgewühlte Angeklagte schilderte mit brüchiger Stimme seine Sicht der Dinge und erklärte, der Tattag sei der schlimmste seines Lebens gewesen. Wörtlich sagte er: „Monate vor der Tat habe ich erfahren, dass meine bisherige Partnerin, mit der ich auch ein Kind habe, mit einem anderen Mann im Türkeiurlaub gewesen war und dieser inzwischen auch in unsere frühere gemeinsame Wohnung eingezogen ist. Das hat mein Leben völlig auf den Kopf gestellt, auch im Hinblick auf meine „kleine Maus“, so nannte der Angeklagte immer wieder seine fünfjährige Tochter, weil ich sie nur noch unregelmäßig sehen durfte. Selbst an ihrem Geburtstag am 1. Januar durfte ich sie nicht sehen, sondern erst einen Tag später. Ich habe mit ihr einen Kurzurlaub in einem Hotel im Bergischen Land verbracht und hatte bei unserer Rückfahrt starke Kopfschmerzen. Vor der Rückfahrt habe ich vier kleine Fläschchen Wodka à 0,1 Liter gekauft, aber nicht getrunken.“

Der Angeklagte berichtete weiter, dass er aufgrund der familiären Geschehnisse begonnen habe, Alkohol zu trinken, und deshalb bereits eine psychosomatische Behandlung aufgenommen habe. Ob seine Schilderung zur Entstehung der Blutalkoholkonzentration und des behaupteten Nachtrunks der Wahrheit entspricht, wird das Gericht zu bewerten haben. Auf der Rückfahrt habe er aufgrund starker Kopfschmerzen und seines psychischen Zustands keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Deshalb habe er in einem Ort in der Verbandsgemeinde Montabaur auf einem Parkplatz angehalten und seine frühere Partnerin angerufen, mit der Bitte, die gemeinsame Tochter abzuholen. „Während der Wartezeit habe ich drei Fläschchen Wodka à 0,1 Liter und noch ein halbes weiteres Fläschchen getrunken. Meine Tochter schlief zu dieser Zeit auf der Rückbank. Gegenüber auf der anderen Straßenseite befand sich eine Tankstelle. Ich fuhr mit dem Auto die kurze Strecke dorthin und ging in die Tankstelle, um zwei weitere Flachmänner Wodka zu kaufen. Die Verkäuferin merkte, dass ich alkoholisiert war, und sagte, sie würde die Polizei rufen. Sie ging zu meinem Auto und zog den Schlüssel ab. Ich weckte meine Tochter, holte sie aus dem Auto und ging mit ihr hinter die Tankstelle. Dort versteckte ich mich mit ihr hinter Mülltonnen. In ihrer Gegenwart habe ich noch die zwei Fläschchen Wodka aus der Tankstelle getrunken.“



Videoaufzeichnung dokumentiert den Tatverlauf
Anschließend sei die Polizei eingetroffen und die Situation habe ihren weiteren Verlauf genommen. Auch seine frühere Partnerin sei inzwischen erschienen, um die gemeinsame Tochter abzuholen. An einen geleisteten Widerstand könne er sich nicht erinnern, an die Beleidigungen hingegen schon. Dafür entschuldigte sich der Angeklagte ausdrücklich bei den Polizeibeamten. Eine Polizeibeamtin hatte den Vorfall mit einer Bodycam aufgezeichnet. Dieses Video wurde im Gerichtssaal in Augenschein genommen. Der Angeklagte erklärte weiter: „Ich habe mein Alkoholproblem erkannt und war freiwillig zwei Monate in einer Suchtklinik. Seitdem habe ich keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken. Alkoholisiert bin ich lediglich die kurze Strecke vom Parkplatz bis zur Tankstelle gefahren. Die hohe BAK kam durch den Nachtrunk hinter der Mülltonne zustande.“

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass aufgrund des behaupteten Nachtrunks ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsse, um die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit zu bestimmen.

Medizinisches Gutachten soll die genaue BAK feststellen
Da die Verteidigung auf dem Nachtrunk bestand, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Ein Gutachter der Rechtsmedizin aus Mainz soll beauftragt werden, ein Gutachten zu erstellen, das den genauen Wert der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit feststellt. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt, sobald das Gutachten dem Gericht vorliegt.


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