Pressemitteilung vom 26.02.2026 
Elternbeiträge für Kita-Besuch: Verwaltungsgericht Koblenz erklärt Erhebung für unrechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Erhebung eines Elternbeitrags durch den Landkreis Bad Kreuznach rechtswidrig ist. Der Fall betrifft Eltern eines einjährigen Kindes, das eine Kindertagesstätte in einer Ortsgemeinde besuchte.
Bad Kreuznach. Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach hatte von den Eltern eines einjährigen Kindes einen monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 500 Euro für den Besuch einer Kindertagesstätte erhoben. Diese Kita steht unter der Trägerschaft einer kreisangehörigen Ortsgemeinde. Die Eltern hatten auf Grundlage eines Formulars diesen Beitrag entrichtet, jedoch Widerspruch gegen die Höhe eingelegt - dieser blieb erfolglos.
Schließlich klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und erhielten Recht. Das Gericht entschied am 26. Januar 2026, dass der Festsetzungsbescheid formell rechtswidrig sei, da der Landkreis nicht zuständig für die Festsetzung des Elternbeitrags sei. Laut den Koblenzer Richtern berechtigen die relevanten Rechtsvorschriften den Landkreis lediglich dazu, Kostenbeiträge für eigene Einrichtungen zu erheben. Für Einrichtungen anderer Träger, wie im vorliegenden Fall, sei ausschließlich die jeweilige Ortsgemeinde zuständig. Diese könne auf Basis einer Satzung gemäß § 2 Abs. 1 KAG den Beitrag erheben und vereinnahmen.
Gegen dieses Urteil können die Beteiligten beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Zulassung der Berufung beantragen. PM/Red
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