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Nachricht vom 26.02.2026    

Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag der AfD in Rheinland-Pfalz ab

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Verfassungsfeinden eingeführt, gegen die die AfD gerichtlich vorgeht. Nun gibt es eine erste Entscheidung.

Rheinland-pfälzischer Verfassungsgerichtshof (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Rheinland-Pfalz. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im Normenkontrollverfahren steht jedoch noch aus, wie der VGH in Koblenz mitteilte.

Der Landtag hatte im Juli letzten Jahres das Gesetz geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Dies ermöglicht es, staatliche Gelder für verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen zu streichen. Diese Maßnahme greift, wenn betroffene Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Dabei werden Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes genutzt.

Entscheidung im Grundsatz steht noch aus
Die AfD sieht in diesen Gesetzesänderungen einen Verstoß gegen die Landesverfassung und wandte sich Ende des vergangenen Jahres an den VGH. Über das Hauptsacheverfahren wurde bisher nicht entschieden.




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Eilantrag nach Überprüfung eines Mitarbeiters
Mit ihrem Eilantrag vom 23. Februar wollte die AfD erreichen, dass die neuen Regelungen bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden. Hintergrund war, dass der Landtag einem Mitarbeiter eines Abgeordneten und der Fraktion mitgeteilt hatte, aufgrund gewonnener Informationen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung seine Unzuverlässigkeit feststellen zu wollen. Vor einer endgültigen Entscheidung habe der Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit, sich persönlich zu äußern. (dpa/bearbeitet durch Red)


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