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Nachricht vom 27.02.2026    

Warnstreik im Nahverkehr: So kommen Sie trotzdem ans Ziel

Am kommenden Freitag und Samstag müssen sich Fahrgäste in Rheinland-Pfalz auf erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr einstellen. Busse und Straßenbahnen werden bestreikt, es gibt jedoch einige Alternativen, die Reisende in Betracht ziehen können.

Verdi-Warnstreiks im Nahverkehr - Rheinland-Pfalz. Foto: Andreas Arnold/dpa

Mainz. Aufgrund des angekündigten Warnstreiks im ÖPNV in Rheinland-Pfalz sollten Fahrgäste in vielen Regionen nach alternativen Transportmöglichkeiten suchen. Was die Regionalzüge, S-Bahnen oder Car-Sharing betrifft, bleibt die Deutsche Bahn vom Streik unberührt. Regionalzüge, Regionalbusse der DB Regio Mitte, der Schienenersatzverkehr und S-Bahnen verkehren regulär, so eine Sprecherin. Im Stadtgebiet von Trier können Minibusse, sogenannte "Smart-Shuttle", als Alternative dienen und vorab online oder telefonisch gebucht werden. In der Süd- und Westpfalz sind Regionalbusse der Queichtal-Nahverkehrsgesellschaft (QNV) unterwegs.

Der Verkehrsverbund RNN und die Stadtwerke Trier empfehlen, auf Bahnverbindungen auszuweichen, Homeoffice zu nutzen oder Fahrgemeinschaften mit dem Auto zu bilden. Weitere Optionen sind Leihfahrräder, Taxis, Car-Sharing oder E-Scooter. Aktuelle Informationen finden Fahrgäste auf den Webseiten der Verkehrsbetriebe.



Während in Koblenz die Busse planmäßig fahren, kommt es in Trier, Pirmasens und Kaiserslautern zu erheblichen Einschränkungen im Busverkehr. In Trier fahren nur wenige Linien, betrieben von Dienstleistern, da ein Notbetrieb wegen hoher Streikbeteiligung nicht möglich ist. Die Stadtwerke Pirmasens und Kaiserslautern stellen ihren Busbetrieb komplett ein. In Koblenz dagegen sind die Verkehrsbetriebe und der Verkehrsverbund Rhein-Mosel nicht betroffen.

Zum Schulunterricht in Rheinland-Pfalz erklärt das Bildungsministerium, dass dieser regulär stattfindet. Eltern, die ihre Kinder aufgrund des Streiks nicht zur Schule schicken, müssen dies den Schulen mit einer Entschuldigung mitteilen. "Eine Vorlage von Nachweisen ist nicht erforderlich", so eine Ministeriumssprecherin. (dpa/bearbeitet durch Red)


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