Pressemitteilung vom 03.03.2026 
Warnung vor Einsturzgefahr: "Wolff"-Holzstegträger im Fokus
Die Untere Bauaufsicht des Kreises Altenkirchen warnt vor einer möglichen Einsturzgefahr bei Gebäuden mit "Wolff"-Holzstegträgern. Diese Warnung folgt einem Vorfall in Kassel, der Fragen zur Stabilität dieser Konstruktionen aufwirft.
Altenkirchen. Die Untere Bauaufsicht des Kreises Altenkirchen hat eine wichtige Mitteilung für Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Gebäuden herausgegeben, die mit sogenannten "Wolff"-Holzstegträgern errichtet wurden. Anlass ist ein Hinweis des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, das als Oberste Bauaufsichtsbehörde fungiert.
Am 6. November 2023 stürzte das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel vollständig ein. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion, gebaut in den Jahren 1959/60, bestanden aus geklebten Holzstegträgern, bekannt als "Wolff"-Stegträger. Diese Träger sind als einteilige und einfeldrige Satteldachträger ausgeführt.
"Wolff"-Stegträger sind spezielle geklebte Holzbauteile mit einem Doppel-T-Querschnitt. Sie setzen sich zusammen aus einem Trägersteg, der aus einer Art Dreischichtplatte besteht, sowie seitlich angeklebten Gurthölzern und horizontal angeklebten Decklaschen an Ober- und Unterseite. Diese Decklaschen können entweder über die Stegbreite oder die gesamte Trägerbreite verlaufen.
Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass der Einsturz der Kirche St. Elisabeth sehr wahrscheinlich durch ein Versagen der Generalkeilzinkenverbindungen (GKV) im Firstbereich verursacht wurde. Diese Verbindungen waren mit Harnstoffharz ausgeführt.
In Anbetracht dieser Erkenntnisse fordert die Untere Bauaufsicht des Kreises Altenkirchen alle betroffenen Gebäudeinhaber auf, umgehend Kontakt zur Bauaufsicht der Kreisverwaltung aufzunehmen (Telefonnummer: 02681 810) und einen Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit zu beauftragen. PM/Red
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