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Nachricht vom 11.03.2026    

VG Altenkirchen-Flammersfeld: Prämien für freiwillige Fusionen von Ortsgemeinden

Die Ortsgemeinden Neitersen und Obernau haben es zum 1. Januar 2021 vorgemacht: Sie fusionierten freiwillig und kassierten vom Land eine „Hochzeitsprämie“ in Höhe von 200.000 Euro. Welche Kommunen innerhalb der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beschreiten einen ähnlichen Weg, der jedoch auch die komplette Abkehr vom Kirchturmdenken bedeutet?

Nach der Fusion am 1. Januar 2021 ist Obernau nunmehr ein Ortsteil von Neitersen. (Foto: vh)

Altenkirchen. Die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld umfasst aktuell inklusive der Kreisstadt Altenkirchen 67 Ortsgemeinden, in 28 lebten am Stichtag 31. Dezember 2025 weniger als 300 Einwohner. Ist eine solche zerstückelte Struktur überhaupt noch zeitgemäß, geschweige denn administrativ zu händeln? Mit einem einstimmigen Beschluss gaben die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des VG-Rates in ihrer Zusammenkunft am späten Dienstagnachmittag (10. März) grünes Licht für Zuwendungen, wenn mindestens zwei Ortsgemeinden freiwillig „heiraten“ wollen, so wie es nach Neitersen und Obernau (1. Januar 2021) nunmehr am 1. Januar 2027 auch Peterslahr (331 Einwohner) und Eulenberg (52 Einwohner) tun wollen. Bis zum Stichtag 1. Januar 2031 sollen gezahlt werden: 25 Euro je Einwohner bei Zusammenschluss von zwei Ortsgemeinden, 30 Euro je Einwohner bei drei, 35 Euro je Einwohner bei vier und 40 Euro je Einwohner von fünf oder mehr. Maßgeblich für die Höhe der Zuwendungen ist die Einwohnerzahl der fusionierenden Ortsgemeinden zum Fusionszeitpunkt. Die finanzielle Förderung durch die VG soll nicht gewährt werden, sofern das fachlich zuständige Ministerium des Landes (Ministerium des Innern und für Sport) von seiner Ermächtigung Gebrauch macht, Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern – auch gegen deren Willen – durch Rechtsverordnung aufzulösen und in eine andere oder in eine neugebildete Gemeinde innerhalb derselben Verbandsgemeinde einzugliedern. Der fusionierten Ortsgemeinde Neitersen soll die Zuwendung für den vollzogenen Zusammenschluss nachträglich ebenfalls gewährt werden (rund 1000 Einwohner gleich 25.000 Euro). Ortsgemeinden sollen die Förderung nur einmalig erhalten können. Im Falle späterer weiterer Zusammenschlüsse bereits einmal fusionierter Ortsgemeinden wird die Förderung nur für die Einwohnerzahl neu hinzukommender Ortsgemeinden gewährt. Das letzte Wort hat der VG-Rat, der am Donnerstag, 26. März, sich zu seiner nächsten Sitzung trifft. „Im dritten Anlauf soll es nun gelingen“, blickte Fred Jüngerich als Bürgermeister der VG auf die kommenden „Ehepartner“, die Notwendigkeit eines kommunalen Zusammenschlusses werde gesehen, wie beide Ortsgemeinderäte bereits festgestellt hätten. Das Land werde, so Jüngerich, pro Einwohner 200 Euro zahlen (wie schon im Fall Neitersen/Obernau). Auf dem Weg zur Verschmelzung ist als nächster Schritt eine Einwohnerversammlung terminiert. Jüngerich stellte die Freiwilligkeit noch einmal deutlich heraus: „Wir wollen nur anregen – mehr nicht!“

Immer mehr Herausforderungen
Die Beschlussvorlage erklärte: „Die aktuelle Struktur der VG mit einer Vielzahl kleiner Ortsgemeinden führt zunehmend zu finanziellen, organisatorischen und personellen Herausforderungen: Vor Ort zeigt sich bisweilen eine ansteigende eingeschränkte Handlungsfähigkeit kleiner Ortsgemeinden bei der Umsetzung von Investitionen und Projekten. Zum Teil stellt auch bereits die Unterhaltung des vorhandenen Infrastrukturvermögens (Straßen, Wirtschaftswege, Brücken, Dorfgemeinschaftshäuser, Sport-/Spielplätze, etc.) bzw. der Ausgleich des Ergebnishaushaltes allgemein eine Herausforderung vor Ort dar. Parallele Gremienstrukturen bedingen daneben einen hohen Verwaltungs-, Sitzungs- und Betreuungsaufwand für die Verwaltung bei gleichzeitig sinkenden Ressourcen. Zusätzliche und stets wachsende Anforderungen in nahezu allen die Ortsgemeinden betreffenden Bereichen beschwören darüber hinaus die Gefahr einer sich reduzierenden Effizienz in der Aufgabenerledigung herauf. Nicht zuletzt gestaltet sich auch die Besetzung ehrenamtlicher Mandate (insbesondere der Ortsbürgermeister/-innen) zusehends schwieriger. Freiwillige Zusammenschlüsse bieten letztlich die Möglichkeit, die kommunale Selbstverwaltung sowie die Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinden langfristig zu sichern, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, die Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde zu stärken und finanzielle Vorteile durch die Inanspruchnahme von Landesförderungen für den Zusammenschluss zu nutzen. Das bei der Verwaltung vorhandene Fachwissen könnte bei einer geringeren Zahl an Ortsgemeinden wirksamer und nachhaltiger eingesetzt werden. Zudem könnten freigesetzte Ressourcen, die aktuell noch durch die hohe Zahl gleichartiger Vorgänge gebunden sind, dazu genutzt werden, Abläufe zu stabilisieren und das vorhandene Wissen der Verwaltung gezielter für die Entwicklung der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde zu nutzen. Deswegen möchte die VG den Zusammenschluss von Ortsgemeinden aus finanziellen und verwaltungsökonomischen Gründen ebenfalls fördern und einen Anreiz für weitere Zusammenschlüsse bieten.“



Blick in die Gemeindeordnung
Grundsätzlich können gemäß Paragraf 10 der Gemeindeordnung 1. Gemeinden aufgelöst und ihr Gebiet in eine oder mehrere andere Gemeinden eingegliedert werden, 2. Gemeinden aufgelöst und aus ihrem Gebiet eine oder mehrere neue Gemeinden gebildet werden, 3. Gebietsteile aus einer oder mehreren Gemeinden ausgegliedert und aus ihnen eine neue Gemeinde gebildet werden, 4. Gebietsteile aus einer Gemeinde ausgegliedert und in eine andere Gemeinde eingegliedert werden. Eine Änderung des Gemeindegebiets gegen den Willen einer beteiligten Gemeinde bedarf im Falle des Paragrafen 10 (Nr. 1 bis 3) eines Gesetzes, im Falle der Nr. 4. einer Rechtsverordnung des fachlich zuständigen Ministeriums. Gemäß Paragraf 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung ist das fachlich zuständige Ministerium des Landes (hier das Ministerium des Innern und für Sport) generell ermächtigt, Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern – auch gegen deren Willen – durch Rechtsverordnung aufzulösen und in eine andere oder in eine neugebildete Gemeinde innerhalb derselben Verbandsgemeinde einzugliedern. Von dieser Möglichkeit macht das Land jedoch bislang keinen Gebrauch, sondern setzt stattdessen vielmehr auf freiwillige Zusammenschlüsse, die es durch finanzielle Anreize unterstützt.

Abschließende einstimmige Beschlüsse
Aus dem Topf zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der VG erhält Lara Alina Faßbender, M.A. Pädagogin sowie ausgebildete Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin, 15.000 Euro für die Übernahme einer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapiepraxis in Altenkirchen, die am 1. Juli eröffnet werden soll. 500 Euro im Monat (vom 1. April an) bekommt die internistische Hausarztpraxis Weyerbusch GbR für die Einstellung und Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten. 30.000 Euro beträgt die Förderung, die an Axel Alexander Schülgen (Flammersfeld) für die Einstellung einer zusätzlichen Fachärztin für Allgemeinmedizin überwiesen werden. Der Stundensatz für den Personaleinsatz des Bauhofs des VG wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 47,40 Euro (bisher 44,00 Euro) erhöht. Mangels verfügbarer personeller Kapazitäten entfällt der Stundensatz für ABM-Kräfte (bisher 22,00 Euro). Die Stundensätze für Maschinen- und Fahrzeugeinsätze stiegen ebenfalls wie auch die Pauschalen für die Herstellung von Gräbern. Im zurückliegenden Jahr wurden 176 Ruhestätten geschaffen, unter dem Strich stand ein Minus in Höhe von 2254,50 Euro. (vh)


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