Pressemitteilung vom 13.03.2026 
Warnstreik im Nahverkehr: Busse in Siegen-Wittgenstein betroffen
Am Dienstag, 17. März, stehen die Busse der Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd und Suerlänner GmbH still. Hintergrund ist ein Warnstreik der Gewerkschaft ver.di im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen im kommunalen Nahverkehr Nordrhein-Westfalens.
Siegen. Am ersten Streiktag, Montag, 16. März, sind landesweit Beschäftigte in den Verwaltungen und Kundenzentren der Nahverkehrsunternehmen zum Warnstreik aufgerufen. Am zweiten Streiktag am Dienstag, 17. März, folgt der Fahrdienst. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd und der Suerlänner GmbH dazu aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. An diesem Tag sind auch die Busse in der Region Siegen-Wittgenstein von einem ganztägigen Warnstreik betroffen. Busse werden von der frühesten Frühschicht bis zur spätesten Spätschicht erheblich eingeschränkt verkehren.
Der Warnstreik ist Teil der landesweiten Aktionen im Zuge der Tarifverhandlungen für rund 30.000 Beschäftigte der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Trotz zweier Verhandlungsrunden liegt bisher kein verhandlungsfähiges Angebot des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen (KAV NW) vor. Michael Schnippering, Bezirksgeschäftsführer von ver.di Südwestfalen, erklärt: "Der öffentliche Nahverkehr funktioniert nur, weil unterschiedliche Berufsgruppen Tag für Tag eng zusammenarbeiten - vom Fahrdienst über die Werkstätten bis hin zur Verwaltung. Doch die Beschäftigten spüren den zunehmenden Personalmangel und die hohe Belastung deutlich; viele halten den Betrieb nur durch persönliches Engagement am Laufen. Gerade deshalb erwarten sie jetzt endlich ein Angebot der Arbeitgeber, das echte Verhandlungen ermöglicht."
Ver.di zeigt Verständnis für die Einschränkungen, die der Streik für Fahrgäste bedeutet. Dennoch sei der Streik notwendig, um den Forderungen der Beschäftigten Nachdruck zu verleihen. Zu den Forderungen gehören unter anderem eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, eine Mindestruhezeit zwischen Schichten und höhere Zuschläge für Sonntagsarbeit. (PM/Red)
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