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Nachricht vom 17.03.2026    

Geldstrafe wegen sexueller Belästigung einer Schülerin - Amtsgericht Altenkirchen verhandelte

Ein Mann soll eine 18-jährige Schülerin während eines Einstellungsgesprächs in einer Shisha-Bar im Kreis Altenkirchen sexuell belästigt haben. Das Amtsgericht Altenkirchen verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Beim Einzelrichter des Amtsgerichts in Altenkirchen fand unlängst eine Hauptverhandlung statt, die das Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" zum Inhalt hatte.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz
Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, eine zur Tatzeit 18-jährige Schülerin, die in einer Shisha-Bar im Landkreis Altenkirchen arbeiten wollte, bei einem Einstellungsgespräch sexuell belästigt zu haben. Unter anderem soll er sie im Büro an ihrem Gesäß angefasst und ihr ununterbrochen Komplimente gemacht haben, wie toll sie aussehe. Er soll sie zudem mit anzüglichen Bemerkungen und Aufforderungen sexueller Natur bedrängt haben. Die Strafvorschriften der sexuellen Belästigung sind in § 184i StGB geregelt. Dort heißt es: Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Der Angeklagte, der im Beistand eines Verteidigers erschienen war, äußerte sich nach Belehrung zur Sache. Er bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als absurd, denn er habe eine Freundin und mit ihr zusammen ein zwei Jahre altes Kind.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe
Wörtlich führte er aus: „Ich war nur als Vertreter meines Schwagers in der Shisha-Bar tätig, da dieser abwesend war. Die Zeugin betrat das Lokal und fragte mich, ob sie in dem Lokal als Aushilfe arbeiten könnte. Um die Einzelheiten zu besprechen, ging ich mit ihr in das kleine Büro hinter der Theke. Es stimmt, dass ich ihr Komplimente wegen ihres guten Aussehens gemacht habe, aber sonst war da nichts. Ich bestreite, dass ich ihr ans Gesäß gefasst habe und sie mit Sprüchen sexuell belästigt habe. Sie hat sogar zwei Stunden zur Probe an der Theke gearbeitet, als sie nach Hause ging, schüttelte sie mir sogar die Hand. Sonst ist weiter nichts passiert, deshalb war ich von der Anzeige sehr überrascht."

Die Zeugin schilderte die Übergriffe
Nunmehr schilderte die geschädigte Zeugin den Vorfall: „Ich bin Schülerin und wollte mir nebenbei etwas Taschengeld verdienen, darum ging ich in die Shisha-Bar. Dort traf ich den Angeklagten, ich dachte, er wäre der Chef. Er bat mich, ihm ins Büro zu folgen, um die Möglichkeit zu besprechen. Im Büro gibt es keine Kamera und der Angeklagte fasste zunächst an mein Gesäß. Ich war perplex und schockiert, doch er machte weiter und belästigte mich mit anzüglichen Bemerkungen und Aufforderungen sexueller Natur. Ich bekam Angst und sagte ihm, dass ich das nicht machen würde, was er von mir verlangte."



Auf Vorhalt des Verteidigers, warum sie die Anzeige bei der Polizei erst drei Tage später gestellt habe, erklärte die Zeugin, dass sie von dem Geschehen in dem Lokal geschockt gewesen sei und erst am nächsten Tag mit ihrer besten Freundin darüber gesprochen habe. Diese habe ihr empfohlen, bei der Polizei eine Anzeige gegen den Mann zu stellen. Sie wollte zunächst nicht, weil sie glaubte, wenn Aussage gegen Aussage stehe, dann komme nichts dabei heraus. Letztendlich habe sie drei Tage nach dem Vorfall die Anzeige doch gestellt.

Die Freundin der Schülerin wurde ebenfalls kurz gehört und bestätigte, was ihre Freundin ihr von dem Geschehen in der Shisha-Bar erzählt hatte. Sie habe ihr geraten, eine Anzeige zu stellen. Ihre Freundin sei noch einen Tag nach dem Vorfall aufgelöst und schockiert gewesen.
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.

Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro wegen sexueller Belästigung und Beleidigung zu verhängen.

Der Verteidiger des Angeklagten beantragte Freispruch, da erhebliche Zweifel bei der Aussage der Zeugin vorhanden seien. In seinem letzten Wort bestritt der Angeklagte nochmals den ihm gemachten Vorwurf, er habe der Zeugin lediglich Komplimente gemacht und sei jetzt sehr traurig.

Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung und sexueller Belästigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.
Richter Kindler begründete seinen Urteilsspruch damit, dass die Aussage der Zeugin glaubhaft gewesen sei und sie keinerlei Belastungseifer an den Tag gelegt habe, um den Angeklagten zu belasten.

Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt. Da keine Erklärungen abgegeben wurden, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (Wolfgang Rabsch/bearbeitet durch Red)

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde redaktionell unter Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen auf Rechtschreibung, Grammatik und presserechtliche Konformität geprüft und in der Formulierung angepasst. Einzelne Passagen wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes allgemeiner gefasst. Der Inhalt und die Aussagen der Verfahrensbeteiligten wurden dabei nicht verändert und geben den Verlauf der öffentlichen Hauptverhandlung korrekt wieder.


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