Kreistag: Betreuung von Grundschulkindern in Ferien kostet 35 Euro pro Tag
Mit 35 Euro pro Werktag werden Eltern künftig zur Kasse gebeten, wenn sie ihren Nachwuchs im Grundschulalter in Ferienzeiten betreuen lassen möchten. Im Altenkirchener Kreistag setzte sich diese Variante mehrheitlich gegenüber der durch, die lediglich zehn Euro vorgesehen hatte. Die Mehrausgaben des Kreises belaufen sich auf 1.308.021 Euro.
Altenkirchen. Die Not von Eltern, Kinder im Grundschulalter in Ferienzeiten betreuen zu lassen, wenn zum Beispiel beide berufstätig sind, ist seit Jahren hinlänglich bekannt. Abhilfe schafften und schaffen nach wie vor Offerten unterschiedlicher Anbieter, wobei diese im Rahmen der Jugendarbeit aktuell noch nicht als rechtsanspruchserfüllend gelten. Das könnte sich jedoch ändern, weil dem Bundestag ein Gesetzesentwurf mit dieser Blickrichtung vorliegt. Nunmehr kommt auch noch die öffentliche Hand ins Spiel. Das Ganztagsförderungsgesetz gewährt Kindern im Grundschulalter grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Werktagen, der vom 1. August an zunächst nur für die Kinder, die die erste Klasse besuchen, gilt. Sukzessive wird diese Option bis 2029 auf alle vier Klassenstufen erweitert. Im AK-Land sollen vor diesem Hintergrund zusätzliche Betreuungsplätze an Grundschulen geschaffen werden. Erste investive Maßnahmen zwischen Willroth und Mudersbach-Niederschelderhütte sind geplant oder werden bereits umgesetzt. Der werktägliche Ganztagsbetreuungsanspruch schließt auch die Ferien ein. Das Land kann eine komplette Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen regeln. Deswegen muss von einer Betreuungszeit von bis zu zehn Wochen ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Altenkirchener Kreistag in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (23. März) mehrheitlich dafür, Eltern mit 35 Euro pro Werktag in den Ferien zur Kasse zu bitten, wenn sie ihre Jungen und/oder Mädchen betreuen lassen. Nicht zum Zuge kam die vom Jugendhilfeausschuss favorisierte Variante, die zehn Euro pro Tag vorsah. Insgesamt würden - von dem Zeitpunkt an, an dem für alle vier Grundschulklassen der Rechtsanspruch gilt - auf dieser Grundlage für den Kreis jährlich Kosten in Höhe von 1.805.498 Euro entstehen. Für die Berechnung liegen Daten aus dem Frühjahr 2025 zugrunde, die auf einer Online-Befragung von Eltern beruhen. Das Angebot müsste, so die Auswertung, künftig mehr als verdreifacht werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass in den Osterferien zwei Wochen, in den Sommerferien vier, in den Herbstferien zwei und in den Weihnachtsferien eine Woche Betreuung angeboten werden. Eine 60-prozentige Bedarfsdeckung würde 1265 Kinder pro Woche am Start sehen, die 15.167 Teilnehmertage ausmachen würden. 2025 waren es im Durchschnitt 321 Kinder mit 4648 Tagen.
Finanzierung herausfordernd
Bei zehn Euro könne keine Verbandsgemeinde im Kreis den Vertrag unterschreiben, merkte Kerstin Himmrich für die CDU-Fraktion an und bezog sich auf die noch erforderliche Fixierung der Zuzahlungshöhe zwischen Kreis und den Verbandsgemeinden (VG) per Kontrakt. Sie befürchtete, dass sich mit diesem Wert die Kreisumlage erhöhen müsse und den Bürgern über die Realsteuern die Rückfinanzierung zufalle. „Es kann nicht sein, dass die breite Masse die Kosten weniger trägt“, brachte Himmrich klar zum Ausdruck, dass die Christdemokraten an den 35 Euro festhielten. „Für viele Familien im Landkreis ist das nicht zu stemmen“, verdeutlichte Zehn-Euro-Fürsprecher Colin Haubrich (SPD), „es wird Familien treffen, wo beide Eltern arbeiten und das nicht finanzieren können.“ Die Ferienbetreuung sei ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Landkreis erhielte erhebliche Mittel für Zukunftsinvestitionen, die Entlastung schafften. So bliebe lediglich ein Delta von rund 350.000 Euro im Jahr. „Wir haben von oben etwas vorgegeben, ohne die Finanzierung endgültig zu klären“, kritisierte Kevin Lenz von den Bündnisgrünen, der ebenfalls die „Zehner“-Variante präferierte. Die Finanzierung sei herausfordernd, sie auf dem Rücken der Eltern und Kinder auszutragen, der falsche Weg. Die 35-Euro-Variante wird den Kreis rund 1.308.021 Euro kosten.
Sondervermögen verteilt
Wenn der Kreis aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) 113.053.415 Euro erhält, kann das Geschacher über die Aufteilung zwischen eben dem Kreis und seinen sechs VGs durchaus heftige, lautstarke und sehr kontroverse Züge annehmen. Hatte der „Letter of Intent“ 33,33 Prozent für den Landkreis und 66,67 Prozent für die VGs (Grundlage Einwohnerzahlen) nahe gelegt, hatten zunächst zwei weitere Rechnungen die Runde gemacht: „halbe-halbe“ und ein Drittel zu zwei Drittel nach Abzug eines Investitionszuschusses für das Krankenhaus Kirchen in Höhe von 25.700.000 Euro. Schließlich sei sich in „großem Konsens“, so Landrat Dr. Peter Enders auf eine 45:55-Regelung festgelegt worden, wobei nach unbestätigten Informationen in einer Runde mit ihm und den sechs hauptamtlichen Bürgermeistern der Verbandsgemeinden die Wogen ziemlich hoch geschlagen sein sollen. Das große Gremium seinerseits folgte diesem „Kompromiss“ mehrheitlich bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme von Ralf Käppele (Wählergruppe Käppele), der zudem noch als Einziger das Wort ergriff. „Paragraf 2 des LGRP-Plans sieht Krankenhaus als einen von neun Punkten vor, in die zu investieren ist. Die gesetzgeberische Kombination von Krankenhaus-, Reha- und Pflegeinfrastruktur ist gerade ein Fingerzeig zur Errichtung und Förderung von Regio-Kliniken“, verdeutlichte Käppele mit Blick auf eine möglicherweise bessere Zukunft für das so gut wie fast ganz geschlossene Hospital in Altenkirchen. Das solle, so Käppele weiter, nach der Zentralabteilung wohl verhindert werden (Anm. der Redaktion: Die Zentralabteilung der Kreisverwaltung hatte eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegt). Allgemein sprach Käppele von „einer Kreisumlage durch die Hintertür“. Zurück zu den Zahltagen für die VGs (in Klammern die Werte laut „Letter of Intent“) - Altenkirchen-Flammersfeld 17.179.761 Euro (20.823.952 Euro), Betzdorf-Gebhardshain 12.549.028 (15.210.943), Daaden-Herdorf 8.259.750 (10.011.818), Hamm 6.222.889 (7.542.896), Kirchen 10.780.989 (13.067.866), Wissen 7.186.962 (8.711.469), macht zusammen 62.179.378 Euro, beim Kreis verbleiben 50.874.037 Euro.
Aufträge vergeben
Einstimmig vergab die Zusammenkunft den Auftrag zur Installation von labortechnischen Anlagen zur Neugestaltung von vier naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Betzdorf zu einem Angebotspreis von 450.474 Euro an die Firma Hohenloher Schuleinrichtungen GmbH & Co. KG (Öhringen), womit die zuvor ermittelten Kosten (395.687 Euro) um 13,9 Prozent überschritten wurden. Die Firma Metallbau Sturm GmbH (Altenkirchen) nimmt, so das Votum ohne Widerspruch, den Austausch von Fenster- und Sonnenschutzanlagen an der Bertha-von-Suttner-Realschule plus (Gebäude 1) in Betzdorf zu einem Angebotspreis von 91.949 Euro vor. Für Stefanie Stieler (SPD), die ihre Mitgliedschaft im Kreistag sowie in sämtlichen Kreisgremien mit Wirkung zum 10. März niedergelegt hatte, rückte in die Fraktion der Genossen Colin Haubrich nach. Laut Enders liegt seit dem 5. Februar die von der ADD ausgesprochene Genehmigung des Haushaltes 2026 vor, so dass auch die „geplanten investiven Projekte“ umgesetzt werden könnten.
Schule in Daaden umbenannt
Die „Hermann-Gmeiner-Realschule plus“ in Daaden wird künftig unter „Realschule plus Daaden-Herdorf“ firmieren, wofür sich der Kreistag einstimmig aussprach. Vorausgegangen war ein Antrag der Schulgemeinschaft beim Schulträger (Kreis Altenkirchen), die Bezeichnung zu ändern, nachdem Missbrauchsvorwürfe gegen den Namensgeber bekannt geworden waren. Eine Genehmigung der Schulbehörde ist nicht erforderlich. Gmeiner (1919 - 1986) war Gründer von SOS-Kinderdorf Österreich, das Teil der Dachorganisation SOS-Kinderdorf International und nach den Anschuldigungen seit Oktober des vergangenen Jahres suspendiert ist.
Prüfung: Meldestelle für Bürokratieabbau
Mehrheitliche Zustimmung fand ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FWG und FDP, die „Errichtung einer zentralen Meldestelle Bürokratieabbau und quartalsweise Monitoring“ via Homepage und Online-Formular zu prüfen. „Die Verwaltung arbeitet engagiert und serviceorientiert. Dennoch zeigen Gespräche mit Bürgern, Unternehmen, Landwirten und Ehrenamtlichen, dass in der Praxis immer wieder bürokratische Hürden auftreten, die Zeit und Kraft kosten. Mit einer zentralen digitalen Meldestelle schaffen wir ein einfaches Werkzeug, um solche Hinweise strukturiert zu sammeln. Durch die quartalsweise Berichterstattung im Kreisausschuss wird transparent, wo die Verwaltung bereits Erleichterungen erreicht hat und wo Zuständigkeiten auf Landes- oder Bundesebene liegen“, wurde in der Begründung ausgeführt.
Macht ein ÖPNV-Tagesticket Sinn?
Auf fruchtbaren Boden stieß mehrheitlich der Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und FWG. die „Einführung eines kreisweiten Tagestickets im ÖPNV zum Preis von 5,50 Euro“ zu checken. Das Trio führte drei „wesentliche Vorteile“ eines solchen Schrittes ins Feld: eine Steigerung der Akzeptanz, Transparenz und Einfachheit sowie soziale Entlastung. Die Verwaltung wurde gebeten, den Kreistag in der nächsten Sitzung (11. Juni) über das Prüfergebnis zu informieren und ein Konzept zur Einführung eines solchen Tickets vorzulegen. Aufbauend auf diesem Vorstoß wurde ein weiterführender Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Vor dem Hintergrund der Prüfung nach Auflegung eines Tagestickets sollte eruiert werden, ob der Wabentarif (Grundlage für Berechnung des Ticketpreises und in der Vergangenheit schon mehrfach aufgrund seltsamer „Auswüchse“ kritisiert) noch als zeitgemäßes Verfahren anzusehen, ein Luftlinientarif wie in Nordrhein-Westfalen eine zeitgemäße, für die Fahrgäste nachvollziehbare und begründbare, also anzustrebende Lösung, sei und wie Tagesticket und Luftlinientarif im gesamten Verkehrsverbund und für benachbarte Gebiete realisierbar seien. (vh)
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