„Hochzeitsgeschenke“ bei Fusionen: VG-Rat plädiert für mehr Bedenkzeit
Der Weg ist nicht endgültig geebnet worden: Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld lobt für Ortsgemeinden, die freiwillig eine „Ehe“ eingehen, um die Zahl der kleinen Dörfer zu reduzieren, vorerst noch kein „Hochzeitsgeschenk“ aus. Zuwendungen dieser finanziellen Art hatten die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss aber bereits einstimmig für gut befunden.
Altenkirchen. Die Stadt Altenkirchen und 66 weitere Ortsgemeinden - in 28 von ihnen lebten am Stichtag 31. Dezember 2025 weniger als 300 Einwohner - befinden sich unter dem Dach der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld, die in Rheinland-Pfalz hinter der VG Bitburger Land (71) und vor der VG Südeifel (65) auf Rang zwei dieser Kommunen-Wertung liegt. Die Zahl bedingt einen sehr hohen Verwaltungsaufwand, vielmehr noch: Es fällt immer schwerer, die finanziellen, organisatorischen und personellen Herausforderungen zu meistern. Freiwillige Fusionen können helfen, die „zerstückelte“ Lage ein wenig zu entschärfen, da sich das Land derzeit (noch) nicht (wieder) an Gebietsreformen herantraut. Hatten die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses des VG-Rates schon vorberatend und einstimmig „Nägel mit Köpfen“ gemacht, sprich finanzielle und organisatorische Details verabschiedet, wenn mindestens zwei Ortsgemeinden freiwillig den „Bund der Ehe“ eingehen (der AK-Kurier berichtete), so vollzog der VG-Rat in seiner Zusammenkunft am späten Donnerstagnachmittag (26. März) einstimmig (komplette Enthaltung der AfD-Fraktion) eine Rolle rückwärts, um mehr Zeit – auch für weitere Diskussionen in den Fraktionen – zu gewinnen. Einstimmig billigte die Zusammenkunft „nur“ einen Grundsatzbeschluss, dass die VG solchen „Partnerschaften“ nicht im Wege stehen wird. In der Sitzung des großen Gremiums im nächsten Quartal sollen die Einzelheiten wie Höhe und Laufzeit der Zuwendungsstaffelung und ob die Ortsgemeinden Neitersen und Obernau (Fusion am 1. Januar 2021) nachträglich noch von einem „Geldsegen“ profitieren können, festgezurrt werden. Der nächste freiwillige Zusammenschluss soll zum 1. Januar 2027 vollzogen werden, wenn Peterslahr (331 Einwohner) und Eulenberg (52 Einwohner) „verschmelzen“ wollen. So blieb zunächst auch die Frage unbeantwortet, ob die finanzielle Förderung durch die VG auch gewährt wird, sofern das fachlich zuständige Ministerium des Landes (Ministerium des Innern und für Sport) von seiner Ermächtigung Gebrauch macht, Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern – auch gegen deren Willen – durch Rechtsverordnung aufzulösen und in eine andere oder in eine neugebildete Gemeinde innerhalb derselben Verbandsgemeinde einzugliedern.
Mehr Synergien und Verzahnungen
Bürgermeister Fred Jüngerich erinnerte an die Jahre 2009 und 2010, als das Land begonnen habe, die kommunalen Strukturen zu verschlanken. Aus 158 seien bislang 129 VGs gemacht worden. „Große Einheiten bedeuten nicht zwingend, dass ich mehr Geld in der Tasche habe, aber es stellen sich mehr Synergien und Verzahnungen ein“, beschrieb er Resultate einer Fusion, „ich bin auch weiterhin Verfechter der kommunalen Strukturen bei uns – von der Orts- über die Verbandsgemeinde bis zum Kreis.“ Das rheinland-pfälzische System sei ein sehr, sehr gutes. Aber mit Blick auf die Verwaltungsökonomie würden vernünftige Größen gebraucht. „Dennoch geben wir den Ortsgemeinden Freiräume, eigenständig nachzudenken. Wenn eine Fusion auf freiwilliger Basis erfolgt, soll das honoriert werden“, fügte er an. Eine Förderung habe eine Außenwirkung und zeige, „was uns als VG wichtig ist“, betonte Torsten Löhr (CDU), „umso mehr ich geben kann, umso einfacher wird der Prozess.“ Die VG finanziere sich auch über die Umlage, die die Ortsgemeinden zahlten, „und wer zahlt, sollte auch von der Prämie profitieren“. Dieter Reifenhäuser (SPD) stufte die Vorgehensweise als „richtig“ ein und stellte die Freiwilligkeit deutlich heraus. Zudem müsse der Wunsch nach einer Fusion „aus der Ortsgemeinde selbst kommen“. Dirk Euteneuer (FWG) wies vor dem Hintergrund der Vielzahl der Ortsgemeinden auf den „hohen Verwaltungs- und Leistungsaufwand“ sowie auf den Fachkräftemangel im kommunalen Finanzbereich hin. „Das Zusammengehen von Neitersen und Obernau war ein Leuchtturmprojekt in der damals noch jungen VG“, lobte er. Als „gute Idee der Verwaltung“ charakterisierte Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) den Ansatz, „wir stehen voll hinter allem. Es gibt gute Gründe, sich für einen Zusammenschluss zu entscheiden.“ Dr. Christian Chahem (FDP), der die Sorgen und Nöte einer kleinen Ortsgemeinde wohl im Detail kennt (er heiratet alsbald die Tochter des Ortsbürgermeisters von Volkerzen), machte deutlich, „dass wir uns ein Stück selbst lähmen. Wir sollten mit der Hälfte der Ortsgemeinden - oder sogar noch weniger - zurechtkommen. Es sollten noch viele den Beispielen Neitersen/Obernau und Peterslahr/Eulenberg folgen“. Stephanie Bärhausen (AfD) zeigte sich überrascht, dass wohl ein Antrag auf Verschiebung der Beratung zu diesen Punkt vorliege („Dann ist das wohl an mir vorbeigegangen“), der, so Salowsky, inzwischen wieder zurückgezogen worden sei.
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Blick in die Gemeindeordnung
Grundsätzlich können gemäß Paragraf 10 der Gemeindeordnung 1. Gemeinden aufgelöst und ihr Gebiet in eine oder mehrere andere Gemeinden eingegliedert werden, 2. Gemeinden aufgelöst und aus ihrem Gebiet eine oder mehrere neue Gemeinden gebildet werden, 3. Gebietsteile aus einer oder mehreren Gemeinden ausgegliedert und aus ihnen eine neue Gemeinde gebildet werden, 4. Gebietsteile aus einer Gemeinde ausgegliedert und in eine andere Gemeinde eingegliedert werden. Eine Änderung des Gemeindegebiets gegen den Willen einer beteiligten Gemeinde bedarf im Falle des Paragrafen 10 (Nr. 1 bis 3) eines Gesetzes, im Falle der Nr. 4. einer Rechtsverordnung des fachlich zuständigen Ministeriums. Gemäß Paragraf 11 Absatz 3 der Gemeindeordnung ist das fachlich zuständige Ministerium des Landes (hier das Ministerium des Innern und für Sport) generell ermächtigt, Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern – auch gegen deren Willen – durch Rechtsverordnung aufzulösen und in eine andere oder in eine neugebildete Gemeinde innerhalb derselben Verbandsgemeinde einzugliedern. Von dieser Möglichkeit macht das Land jedoch bislang keinen Gebrauch, sondern setzt stattdessen vielmehr auf freiwillige Zusammenschlüsse, die es durch finanzielle Anreize unterstützt.
Areal für Freiflächenanlage
Gegen die sieben AfD-Stimmen gab das Gremien grünes Licht für die Einarbeitung der Anregungen und Bedenken in den zu ändernden Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Flammersfeld für den Bereich „Am Berg“ in Flammersfeld, wo die VG eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage auf einem Areal von knapp acht Hektar bauen möchte. Bärhausen führte den Verlust des „wertvollsten Ackerlands in der gesamten Gemarkung“ als Begründung für die Ablehung an und berief sich zudem auf „Bedenken, die viele haben“. Es sei Premiumland und unersetzlich für 20 bis 30 Jahre. Uwe Jungbluth (Bündnisgrüne und Mitglied des Ortsgemeinderates Flammersfeld) entgegnete, dass die „betreffenden Landwirte zugestimmt haben. Wir sind froh und stolz, solch ein energiepolitisches Projekt umzusetzen“. Es gelte, nicht nur auf „andere zu verweisen, die eigene Energie erzeugen“, konterte Frank Bettgenhäuser (SPD) kurz und knapp, während Salowsky den Ausbau als „äußerst wichtig“ bewertete, zumal er in kommunaler Hand sei. Das müsse weiter forciert werden.
Osterkamp neu in der CDU-Fraktion
Für den verstorbenen Winfried Oster rückte Hans-Joachim Osterkamp in die CDU-Fraktion des Gremiums nach. Diverse Änderungen in Ausschüssen schlossen sich an. Ohne Widerspruch wurden jeweils die Gebühren- und Benutzungssatzungen für das historische Raiffeisenhaus in Flammersfeld und den Alvenslebenstollen in Burglahr verabschiedet. Die für Sonntag, 29. März, geplante Wiedereröffnung mit Stollenfest musste kurzfristig abgesagt werden, nachdem im Hangbereich oberhalb des Eingangs als Folge eines Erdrutsches die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Erst wenn eine fachgerechte Beseitigung des Bereichs erfolgt ist, wird die Festivität nachgeholt. Einstimmig ließ der Rat den zweiten Nachtragshaushalt fürs Jahr 2026 passieren. Wichtigste Änderung gegenüber der Urfassung: Die VG wird weniger Kredite aufnehmen müssen als vorgesehen. Die nun veranschlagte Darlehenssumme für Investitionen beläuft sich auf 7,5 Millionen Euro, zuvor waren es 8,1 Millionen Euro gewesen. Den „Abschlag“ von 600.000 Euro machte der deutlich gestiegene Ertrag aus der Gewerbesteuereinnahme möglich. Darüber hinaus sinkt der Schuldenstand, so die aktuelle Berechnung, bis zum Jahresende 2028 von 40,2 auf 34,3 Millionen Euro. „Es ist wichtig, einen positiven Saldo zu generieren, um handlungsfähig zu sein. Wir sind solide aufgestellt fürs Jahr 2026“, bilanzierte Jüngerich. „Die Lage war vor einem Jahr angespannter. Wir haben eine gezielte Ausgabenpolitik betrieben. Es ist wichtig, dass die finanzielle Stabilität erhalten bleibt“, nahm Thomas Seger (CDU) im Namen aller Fraktionen Stellung zu den neuen Zahlen. (vh)
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