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Nachricht vom 31.03.2026    

Pflegekammer Rheinland-Pfalz stoppt umstrittene Mitgliederbefragung

Die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz sieht sich erneut in der Kritik. Nach einem turbulenten Start und anhaltenden Diskussionen hat die Kammer ihre Umfrage unter den Mitgliedern vorzeitig beendet.

Pflegeheim. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Mainz. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat ihre Mitgliederbefragung vorzeitig abgebrochen. Der Abbruch wurde von der Vertreterversammlung mehrheitlich beschlossen, wie die Kammer mitteilte. Grund dafür sei eine "zunehmend aufgeheizte Stimmung". Ursprünglich war geplant, die Online-Umfrage vom 23. März bis zum 2. April durchzuführen. Doch bereits im Vorfeld gab es Kritik an der kurzen Laufzeit, die teilweise in die Osterferien fiel, sowie technische Probleme beim Start. Die Webseite war aufgrund hoher Zugriffszahlen zunächst nicht erreichbar.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2016 steht die Kammer immer wieder im Fokus der Kritik. Viele der rund 40.000 Pflegekräfte im Land sind unzufrieden mit der Pflichtmitgliedschaft und zweifeln die Repräsentation ihrer Interessen durch die Kammer an. Die Umfrageergebnisse sollten entscheidend für die Zukunft der Kammer sein. Trotz eines schwierigen Starts nahmen bis zum Abbruch etwa 5.600 Mitglieder teil - laut Kammer eine hohe Beteiligung. Kammerpräsident Markus Mai erklärte, dass politische Einflussnahme und öffentliche Diskussionen im Umfeld des Landtagswahlkampfs das Verfahren belastet hätten. Daher sei eine unbeeinflusste Meinungsbildung nicht mehr möglich gewesen, und die erhobenen Daten sollen gelöscht werden. Vorstand und Vertreterversammlung beraten nun über das weitere Vorgehen.




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Parallel dazu erlitt die Kammer eine juristische Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Das Gericht entschied zugunsten mehrerer Pflegefachkräfte, die gegen die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für 2025 geklagt hatten. Es bemängelte eine mangelhafte Beitragskalkulation und stellte fest, dass ein Teil der Mitglieder bei der Berechnung unberücksichtigt blieb. Zudem kritisierte das Gericht die fehlerhafte Einstellung eines nicht verwendeten Teils des Gewinns aus einem anderen Jahr im Haushaltsplan für 2025. Dies hätte zu einer niedrigeren Beitragslast führen können. Eine geplante Beitragserhöhung um 18 Prozent für 2025 sei daher nicht gerechtfertigt. Auch sei der Kammer untersagt, Vermögen zu bilden, da sie 2025 zu hohe Rücklagen vorhielt. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gesundheitsversorgung  
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