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Nachricht vom 03.04.2026    

Fehlende Fahrbahnmarkierungen in Altenkirchen: LBM verspricht Abhilfe

Sag mir wo die Striche sind – wo sie sind sie geblieben? In Anlehnung an den Song des US-amerikanischen Singer-Songwriters Pete Seeger aus dem Jahr 1955 („Where have all the flowers gone?“) lässt sich die Antwort für die Stadt Altenkirchen schnell finden. Viele Fahrbahnmarkierungen auf den Straßen sind ganz einfach verschwunden oder nur noch rudimentär vorhanden.

Im Bereich der Kreuzung Quengel-/Rathaus- und Frankfurter Straße sind viele Markierungen so gut wie komplett verschwunden. (Foto: vh)

Altenkirchen. Autofahrer, kommst du nach Altenkirchen, pass bitte auf, denn an vielen Stellen in der Stadt haben Straßenmarkierungen das Zeitliche gesegnet. Beispiele für fehlende weiße Linienführungen gibt es zuhauf auf Bundes- und Landesstraßen. Hinzu kommen Kreuzungsbereiche, die ebenfalls frei von jedweder aufgespritzten Verkehrssteuerung sind. Die Beispiele lassen sich an mindestens einer Hand abzählen (jeweils Teilstrecken sind betroffen): Kölner-, Quengel-, Kumpstraße, Kreuzung Quengel-/Rathaus-/Frankfurter Straße (Nähe Stadthalle) und Koblenzer Straße (Ortslage), die per se so kaputt ist, dass es kaum kaputter geht. Mit schöner Regelmäßigkeit ploppt(e) in den vergangenen Jahren das Übel in Sitzungen städtischer Gremien auf. „Das ist ein Dauerthema“, sagt Altenkirchens Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz, die Verwaltung der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld habe den Landesbetrieb Mobilität (LBM) im Namen der Stadt schon auf diese Problematik hingewiesen. „Und selbst machen dürfen wir es ja nicht auf klassifizierten Straßen“, fügt Lindenpütz an und nennt ein Beispiel, wie und wo auf einer Stadtstraße schnell Abhilfe mit neuen Fahrbahnmarkierungen an einer neuralgischen Stelle geschaffen wurde. An der Kreuzung Heuweg/Im Hähnchen seien durch weiße Mittelstreifen und eine Sägezahnlinie die Vorfahrtssituation (rechts vor links, nicht so gut einsehbar durch die Umzäunung des Kinderspielplatzes) und die Fahrbahnteilung deutlicher herausgearbeitet worden. Sein lapidares Fazit: Grundsätzlich habe die Stadt die Sache auf dem Schirm. Dass Markierungen in der Frankfurter Straße (zwischen Kreuzung mit der Quengel- und Rathausstraße sowie Bahnübergang) fehlen, ist gewollt. Mit diesem Kniff soll die Geschwindigkeit reduziert werden. Gleiches gilt für die Siegener als Stadtstraße in der Tempo-30-Zone. Zwischen Abzweig Dieperzbergweg und der Kreuzung mit Hoch-/Parkstraße täte der umgehende Einsatz von Farbsprühpistolen gleichfalls gut.

Punktuelle Erneuerungen
Der LBM seinerseits stellt auf Anfrage des AK-Kuriers in Aussicht: „Im Stadtgebiet Altenkirchen sind in diesem Jahr an folgenden Streckenabschnitten Erneuerungen der Fahrbahnmarkierungen vorgesehen: Kölner Straße, Quengelstraße (beide B 8) und Rathausstraße (K 151) einschließlich der Abbiegespuren in den Knotenpunkten.“ Die Fahrbahnmarkierungen würden im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Altenkirchen in einem regelmäßigen Turnus erneuert. Und auch darauf weist die Behörde hin: „Wir möchten noch den Hinweis geben, dass Markierungsarbeiten stark witterungsabhängig sind und nur bei mehrtägiger Trockenheit und entsprechenden Temperaturen durchgeführt werden können.“



Paragraf 39 der StVO
Wie Fahrbahnmarkierungen auszusehen haben und wo sie erforderlich sind, erklärt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 39 (Absatz 5): „Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. … In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein.“ Deutlicher wird der „Leitfaden Fahrbahnmarkierung“ (Herausgeber „Industrieverband Straßenausstattung“ und „Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen“). Unter „1. Allgemeines“ heißt es: „Fahrbahnmarkierungen sind gemäß Paragraf 39 folgende Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen. Sie sind ein wesentliches Element der Verkehrsregelung und der Verkehrsführung. Sie dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Dieser Aufgabe können sie nur gerecht werden, wenn die richtigen Materialien verwendet werden; sie richtig appliziert werden; ihre Funktionstüchtigkeit über die gesamte Lebensdauer sichergestellt wird. Dies erfordert, dass ihr Zustand regelmäßig überprüft wird, und notwendige Instandsetzungen bzw. ein erforderlicher Austausch rechtzeitig durchgeführt werden. … Generell fordert die Verwaltungsvorschrift StVO die gute Sichtbarkeit von Verkehrszeichen. Sie muss bei Tageslicht und bei Dunkelheit auch unter widrigen Witterungsbedingungen gewährleistet sein. Diese Forderung gilt auch für Fahrbahnmarkierungen. Kriterien für die erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Fahrbahnmarkierungen außerhalb der Gewährleistungsfrist existieren jedoch noch nicht. Dieser Leitfaden stellt Prüfkriterien für die Funktionstüchtigkeit von Fahrbahnmarkierungen auf und gibt somit allen Straßenverkehrsbehörden und Verbänden, die sich mit Fahrbahnmarkierungen auseinandersetzen, Hilfestellung bei der Qualitätssicherung. Der Leitfaden gilt für alle Straßenklassen und Markierungszustände, sowohl für endgültige Markierungen als auch für temporäre Markierungen (z.B. in Arbeitsstellen) und ungeachtet des Markierungsalters.“ (vh)


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