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Pressemitteilung vom 04.04.2026    

BGH schafft Klarheit: Vergleichsangebote nicht mehr zwingend nötig

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bringt mehr Flexibilität für Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Beauftragung von Handwerkern. Die bisherige "Drei-Angebote-Regel" wird aufgehoben, was den Handlungsspielraum deutlich erweitert.

Foto: Pixabay

Karlsruhe. Am 27. März 2026 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) nicht mehr zwingend mehrere Vergleichsangebote einholen müssen, bevor sie Handwerker für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen beauftragen. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Praxis in Mehrfamilienhäusern.

Das Gericht stellte klar, dass Beschlüsse zur ordnungsgemäßen Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums auch auf Basis einer ausreichenden und nachvollziehbaren Informationsgrundlage getroffen werden können. Ob mehrere Angebote notwendig sind, hängt nun von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab - wie Art, Umfang und Dringlichkeit der Maßnahme sowie den verfügbaren Informationen. Auch positive Erfahrungen mit bewährten Handwerksbetrieben oder eine eingeschränkte Verfügbarkeit ortsnaher Handwerker können als Entscheidungsgrundlage ausreichen.

Der Entscheidung lag ein Streit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zugrunde, die ohne Vergleichsangebote kleinere Erhaltungsmaßnahmen beschlossen hatte. Einige Eigentümer hatten die Beschlüsse angefochten, da keine weiteren Angebote eingeholt worden waren. Der BGH wies diese Argumentation zurück und betonte, dass das Ermessen der Eigentümer nicht durch starre Regeln eingeschränkt werden sollte.

BGH-Urteil bringt mehr Flexibilität
Mit dem Urteil wird zudem klargestellt, dass Beschlüsse nicht allein wegen fehlender Vergleichsangebote rechtswidrig sind. Eine Anfechtung ist jedoch möglich, wenn ein qualitativ ungeeignetes oder überteuertes Angebot ausgewählt wird. Die Entscheidung legt den Fokus stärker auf die inhaltliche Qualität der Entscheidungsgrundlage.




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Für GdWEs und Verwaltungen bedeutet dies, dass Entscheidungen schneller getroffen und Arbeiten zeitnah umgesetzt werden können. Gleichzeitig rückt die sorgfältige Dokumentation der Entscheidungsfindung in den Vordergrund. Positive Erfahrungen mit Handwerksbetrieben werden als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt, was zu effizienteren Abläufen führen kann.

Prof. Dr. Oliver Martin vom Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland erklärt: "Das Urteil schafft die lang ersehnte Klarheit für die Praxis, dass nicht allein auf die Vorlage von Vergleichsangeboten abzustellen ist. Es erhöht aber zugleich die Anforderungen an eine sorgfältige Vorbereitung, etwa durch die Prüfung, ob ein Angebot wirtschaftlich ist. Vergleichsangebote bleiben sinnvoll, sind künftig jedoch ein Instrument unter mehreren und keine starre Pflicht mehr."

Insgesamt unterstreicht das BGH-Urteil den Wandel im Wohnungseigentumsrecht hin zu mehr Flexibilität und Effizienz, während es gleichzeitig verantwortungsvolles Handeln von Eigentümern und Verwaltern erfordert. (PM/Red)


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