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Pressemitteilung vom 07.04.2026    

Unbefugtes Betreten eines "Lost Places" endet in Strafverfahren

Am Ostermontag, dem 6. April, meldete ein Berechtigter der Polizei in Betzdorf eine unbefugte Erkundung des Lagers Stegskopf. Zwei Männer aus dem Raum Koblenz wurden von der Polizei vor Ort angetroffen. Die Entdeckung führte zu einem Strafverfahren.

Symbolbild.

Emmerzhausen. Am späten Nachmittag des Ostermontags erhielt die Polizeiinspektion Betzdorf einen Hinweis auf Personen, die sich unbefugt Zutritt zum Lager Stegskopf, einem ehemaligen Truppenübungsplatz, verschafft hatten. Die umgehend entsandten Streifenbeamten trafen dort auf zwei Männer im Alter von 19 und 34 Jahren aus dem Raum Koblenz. Beide gaben an, das Gelände als sogenannten "Lost Place" erkunden zu wollen.

Bei der Durchsuchung des 19-Jährigen fanden die Beamten Gegenstände, die offenbar aus dem Lager entwendet worden waren. Zudem führte er ein Messer mit sich. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen und Hausfriedensbruch eingeleitet. Auch sein 34-jähriger Begleiter muss sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten.



Die Polizeiinspektion Betzdorf weist darauf hin, dass das Betreten des Lagers Stegskopf ohne Genehmigung untersagt ist. Das Gelände wird regelmäßig von einem Wachdienst überwacht und ist nicht für Erkundungstouren geeignet. PM/Red


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