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Pressemitteilung vom 07.04.2026    

Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Änderungen bei der Rückgabe von Altgeräten ab 2026

Sei dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen für die Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Kraft. Diese sollen vor allem die Sicherheit bei der Entsorgung erhöhen. Lithium-Batterien stehen dabei im Fokus.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die am 1. Januar 2026 wirksam wurde, ändern sich die Abläufe für die Annahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten grundlegend. Der zentrale Aspekt dieser Änderung ist die Einführung einer gesteuerten Annahme gemäß § 14 Abs. 2 ElektroG. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund der zunehmenden Brandgefahr durch beschädigte Lithium-Batterien, die bei unsachgemäßer Entsorgung erhebliche Risiken für Beschäftigte, Bürger und Entsorgungsanlagen darstellen.

Künftig wird die Einsortierung von Altgeräten, die verschiedenen Sammelgruppen zugeordnet sind, ausschließlich vom Personal der Wertstoffhöfe vorgenommen. Anlieferer übergeben ihre Geräte direkt an die Mitarbeiter oder legen sie auf einen Annahmetisch. Von dort aus sortiert das geschulte Personal die Geräte regelmäßig in die entsprechenden Behälter ein.



Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten. Alle Vertreiber - unabhängig von der Größe ihres Ladengeschäfts - sind zukünftig verpflichtet, diese zurückzunehmen. (PM/Red)


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