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Pressemitteilung vom 08.04.2026    

Diakonie Klinikum Siegen darf wichtige medizinische Leistungen wieder anbieten

Gute Nachrichten erreichen die Menschen in der Region sowie das Diakonie Klinikum in Siegen und Freudenberg im Rahmen der aktuellen Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufgrund neuer rechtlicher Entwicklungen können zentrale medizinische Bereiche vor Ort wieder umfassender für die Patienten bereitgestellt werden.

Das Diakonie Klinikum (hier das Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen) darf nach Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Landes NRW mehrere Leistungsgruppen bis auf Weiteres wieder anbieten. (Foto: Diakonie in Südwestfalen)

Siegen. Das Oberverwaltungsgericht Münster und das Land Nordrhein-Westfalen haben entschieden, dass das Diakonie Klinikum bestimmte Leistungen in der Onkologie und der Kardiologie wieder anbieten darf. Gegen den ursprünglichen Wegfall dieser fachmedizinischen Angebote hatte das Klinikum gerichtlich geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster verfügte nun eine aufschiebende Wirkung der Klagen für insgesamt vier wichtige onkologische Leistungsgruppen.

Dazu gehören spezialisierte Behandlungen wie die Stammzelltherapie sowie Therapien gegen Leukämie und Lymphome. Auch Eingriffe bei Rektumkarzinomen, also Enddarmkrebs, und Ovarialkarzinomen, bekannt als Eierstockkrebs, dürfen wieder durchgeführt werden. Zusätzlich zu diesen gerichtlichen Entscheidungen hat auch das Land NRW reagiert. Für den Fachbereich der Kardiologie wurde die aufschiebende Wirkung für die elektrophysiologische Untersuchung in Verbindung mit dem Ablationsverfahren bei Herzrhythmusstörungen angeordnet.

Sicherung der regionalen Patientenversorgung
Durch diese Beschlüsse gilt bis auf Weiteres wieder der Zustand, der vor dem Erlass der einschränkenden Planungsentscheidungen bestand. Die getroffenen Anordnungen behalten ihre Gültigkeit bis zum endgültigen Abschluss der sogenannten Hauptsacheverfahren. In diesen Verfahren wird abschließend über die Klagen geurteilt, was über alle juristischen Instanzen hinweg mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Bis zu einer endgültigen Klärung ist es dem Klinikum jedoch gestattet, die genannten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen.



Die angeordnete aufschiebende Wirkung durch das Oberverwaltungsgericht Münster sowie das Land Nordrhein-Westfalen markiert für das Diakonie Klinikum eine entscheidende Weichenstellung. Für die medizinische Infrastruktur in Siegen und Freudenberg bedeutet dies, dass das onkologische und kardiologische Angebot wieder deutlich umfassender für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Für die Versorgungsqualität der betroffenen Patienten in der gesamten Region stellt diese Entwicklung eine spürbare Verbesserung dar, da spezialisierte Behandlungen weiterhin wohnortnah durchgeführt werden können. Das Klinikum kann somit seine Expertise in diesen komplexen Fachbereichen wieder voll einsetzen. (PM/bearbeitet durch Red)


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