Amtsgericht Montabaur verhandelte räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung
Von Wolfgang Rabsch
Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Montabaur musste sich eine vielfach vorbestrafte Frau aus dem Großraum Köln wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Körperverletzung verantworten. Das Gericht verurteilte sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten – ein weiteres Verfahren am Landgericht Bonn steht noch aus.
Montabaur. Eine intensive, teils sehr emotionale Hauptverhandlung fand am Mittwoch, 8. April vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht in Montabaur statt, an der das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung der Angeklagten teilnahmen. Ein Sachverständiger, der die Angeklagte auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit begutachten sollte, war praktisch abgetaucht, nicht mehr zu erreichen, trotz einiger Versuche der Verteidigung. Letztendlich stimmten alle Verfahrensbeteiligten dem Vorschlag zu, die heutige Hauptverhandlung ohne einen Sachverständigen durchzuführen. Die Verteidigerin zog ihren Antrag auf Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens zurück. Nachdem der Sohn der Angeklagten, der ebenfalls angeklagt ist, nicht zum Termin erschienen war, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.
Es wurden keine Vorgespräche im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung (sogenannter Deal) geführt.
Kurzfassung der Anklagen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Koblenz verlas zwei Anklagen. In der ersten Anklage wird der Angeklagten vorgeworfen, dass sie in einem am Rhein gelegenen Ort durch ein offenes Fenster in eine Wohnung eingestiegen sein soll, um dort wertvolle Sachen zu stehlen. In der zweiten Anklage wird der Angeklagten und ihrem Sohn vorgeworfen, dass sie in einem Ort in der Verbandsgemeinde Selters einen räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung begangen haben sollen. Die Angeklagten sind wohnhaft im Großraum Köln und sollen gemeinsam in den Ort in der Verbandsgemeinde Selters gefahren sein, um dort Diebstähle zu begehen. Der Sohn soll in einer Nebenstraße im Auto gewartet haben, während die angeklagte Mutter versucht haben soll, in Häuser einzudringen und wertvolles Gut zu stehlen. Der Angeklagten soll es gelungen sein, durch eine offenstehende Hintertür in ein Haus zu gelangen, und konnte beim Durchwühlen eines Zimmers verschiedene Schmuckstücke im Wert von etwa 4000 Euro in eine mitgebrachte Tasche stecken. Das Haus wird von einer dreiköpfigen Familie bewohnt, ein Ehepaar und ihre Tochter. Während der Tat schlief die Mutter im Erdgeschoss, als unerwartet die Tochter zurückkehrte und die Angeklagte in dem Zimmer bei dem Diebstahl erwischt haben soll. Es kam zu einem Gerangel, wobei die Tochter einen Schlag gegen den Kopf erhalten und eine Bissverletzung am Daumen erlitten haben soll. Dann kam der Vater hinzu, die Mutter wurde wach und es gelang der Familie gemeinsam, die Angeklagte festzuhalten, bis die alarmierte Polizei erschien.
Ohne Zähne keine Bissverletzung
Es folgte eine Verteidigererklärung, in der eingeräumt wurde, den Diebstahl in dem Ort am Rhein begangen zu haben. Die Tat im Westerwald sah die Verteidigung aus einer anderen Perspektive, denn zu einer Körperverletzung der Zeugin durch einen Biss könne es nicht gekommen sein, da die Angeklagte keine Zähne habe. Den Schmuck aus der Tasche habe die Angeklagte sogar wieder auf eine Kommode gelegt. Als sie weggehen wollte, sei sie von der Zeugin und deren Vater verprügelt worden und man habe versucht, ihr die Kleider vom Leib zu reißen. Dann sei die Polizei gekommen.
Die Zeugin schilderte den Vorfall so, wie in der Anklage vorgeworfen, ruhig und sachlich. Die Zeugin: "Ich erhielt von der Angeklagten einen Schlag auf meine Wange und sie biss in meine Hand, als ich sie festhalten wollte. Als sie Ihre Tasche ausschüttete, sah ich, dass der Schmuck meiner Mama darin gewesen war. Sie versuchte immer wieder zu fliehen und mir gelang es, auch mit der Hilfe meines Vaters, sie festzuhalten, bis die Polizei kam, die inzwischen von meiner Mama alarmiert wurde. Meine Mama hat inzwischen ihren gesamten Schmuck wieder in ihrem Besitz".
Zu ihren persönlichen Verhältnissen äußerte sich die Angeklagte ungenau. So wusste sie nicht genau, ob sie 43 oder 50 Jahre alt sei, insgesamt habe sie neun Kinder, davon würden sieben bei ihr im Großraum Köln leben. Der Erzeuger sei seit 30 Jahren ihr Partner, der aber in ihrem Heimatland lebe. Das genaue Alter der Kinder konnte sie auch nicht sagen. Sie leide an Epilepsie, Asthma und Diabetes und habe Depressionen, da sie durch die Untersuchungshaft nicht ihre Kinder sehen könne. Zu ihren finanziellen Verhältnissen machte die Angeklagte keine Angaben, sie gehe hin und wieder putzen.
Verwandtschaft brachte Unruhe in den Sitzungssaal
In der Zwischenzeit waren zwei Söhne und eine Schwiegertochter mit ihrem Kind im Sitzungssaal erschienen, von da an wurde es unruhig. Als die Angeklagte die Angehörigen sah, begann sie heftig zu weinen und teilweise lautstark zu argumentieren.
Der Strafregisterauszug wurde verlesen, der viele einschlägige Vorstrafen beinhaltete, unter anderem musste die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen eines ähnlichen Falls des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung verbüßen. Sechs weitere Verurteilungen wegen Einbruchsdiebstählen waren ebenfalls vermerkt, die jedoch nur mit Geldstrafen geahndet wurden. Sie habe auch sich mit einer anderen Identität in Deutschland aufgehalten.
Der Vorsitzende erteilte den rechtlichen Hinweis, dass eine Bestrafung wegen Wohnungseinbruchdiebstahls gemäß Paragraf 244 Strafgesetzbuch in Betracht kommen könne. Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, erfolgten die Plädoyers.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte für beide Anklagen insgesamt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, wobei für die Tat im Westerwald die Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Körperverletzungen erfolgen soll. Der Haftbefehl soll aufrechterhalten bleiben.
Die Verteidigung beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens einem Jahr, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden müsse, da bei der Angeklagten eine positive Sozialprognose vorliegen würde, zudem müsse der Haftbefehl aufgehoben werden. Das letzte Wort der Angeklagten, die unter Tränen flehte: "Ich werde nie wieder stehlen, ich will nur nach Hause zu meinen Kindern".
Urteil im Namen des Volkes
Die Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird angerechnet, der Haftbefehl des Amtsgerichts Montabaur wird außer Vollzug gesetzt, der Haftbefehl des Landgerichts Bonn bleibt aufrechterhalten.
Begründung des Urteils: Das Schöffengericht hätte keinen räuberischen Diebstahl feststellen können, lediglich einen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Eine positive Sozialprognose könne der Angeklagten nicht zugebilligt werden, da die familiäre Bindung nicht ausgeprägt sei, zumal sie noch nicht einmal wisse, wie alt genau ihre Kinder seien.
Während der Urteilsbegründung des Vorsitzenden begann die Angeklagte dazwischenzuschreien und versuchte dauernd Kontakt mit ihren Angehörigen im Sitzungssaal aufzunehmen, was zunächst unterbunden werden konnte. Der Vorsitzende erteilte die erforderliche Rechtsmittelbelehrung, dazu wurden keine Erklärungen abgegeben.
Als die Angeklagte aus dem Sitzungssaal geführt werden sollte, wurden ihr von Wachtmeistern Handfesseln angelegt. Beim Herausführen entstand eine erregte Debatte mit den Angehörigen, mit Geschrei, Tränen und Beschimpfungen der Wachtmeister durch die Angehörigen, die jedoch besonnen reagierten und zu deeskalieren versuchten. Sie bewahrten Ruhe und es gelang ihnen, die Angeklagte durch einen Seitenausgang in eine Arrestzelle zu bringen, während die Angehörigen gegen die Scheibe einer Tür schlugen.
Noch ein Hinweis zu diesem Verfahren: Gegen die Angeklagte wird noch ein Verfahren beim Landgericht Bonn wegen ähnlicher Straftaten geführt. Dort ist noch kein Verhandlungstermin bestimmt, jedoch wird die Angeklagte aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts Bonn bis zur Terminierung in Haft bleiben. Dort hat sie möglicherweise unter Einbeziehung des heutigen Urteils des Amtsgerichts Montabaur, sollte dieses rechtskräftig werden, eine mehrjährige Haftstrafe zu erwarten.
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