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Nachricht vom 10.04.2026    

Kritik an Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Minister Hoch verlangt Erklärungen

Inmitten von Demonstrationen, abgebrochenen Mitgliederbefragungen und juristischen Rückschlägen gerät die Pflegekammer Rheinland-Pfalz ins Visier. Gesundheitsminister Clemens Hoch fordert nun dringend Aufklärung.

Pflegekräfte machten gegen die Landespflegekammer mobil. Foto: Alexandra Schug/privat/dpa

Mainz. Gesundheitsminister Clemens Hoch hat den Vorstand der rheinland-pfälzischen Pflegekammer zu einem klärenden Gespräch einbestellt. In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, betont der SPD-Politiker die Notwendigkeit eines "zeitnahen und strukturierten Austauschs". Anlass sind der Abbruch der Mitgliederbefragung sowie die Folgen eines Urteils des Verwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Mitgliedsbeiträge.

Kammer-Präsident Markus Mai habe erklärt, dass die vom Gericht festgestellten Mängel bei der Mitgliedererfassung auf Defizite der gesetzlichen Grundlagen zurückzuführen seien. Dies kritisierte Hoch scharf und forderte eine detaillierte Begründung, da diese Vorgänge die Aufsicht des Ministeriums direkt betreffen.

Die Kammer, zuständig für die Interessen von rund 40.000 Pflegekräften in Rheinland-Pfalz, steht seit längerem in der Kritik. Viele Mitglieder fühlen sich nicht ausreichend vertreten und zweifeln am Fortbestand der Kammer. Die abgebrochene Online-Befragung sollte klären, wie es mit der Kammer weitergehen soll. Sie wurde jedoch nach massiver Kritik an ihrer Ausgestaltung und technischen Problemen vorzeitig beendet. Bereits im Vorfeld hatten Mitglieder und Gewerkschaften bemängelt, dass der Befragungszeitraum zu kurz sei und teils in die Osterferien falle, was die Teilnahme erschwere. Auch die anfängliche Nichterreichbarkeit der Umfrageseite sorgte für Unmut.



Juristische Niederlage
Zusätzlich erlitt die Pflegekammer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine juristische Niederlage. Das Gericht entschied zugunsten mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025. Es bemängelte eine fehlerhafte Beitragskalkulation und stellte fest, dass nicht alle Mitglieder korrekt berücksichtigt wurden. Zudem sei ein Teil des Gewinns aus einem anderen Jahr nicht ordnungsgemäß im Haushaltsplan für 2025 eingestellt worden, was zu einer unrechtmäßigen Beitragserhöhung um 18 Prozent führte. Das Gericht unterstrich, dass die Kammer grundsätzlich kein Vermögen bilden dürfe und 2025 überhöhte Rücklagen vorgehalten habe. (dpa/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Gesundheitsversorgung  
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