Pressemitteilung vom 21.04.2026 
Rheinland-Pfalz plant Verfassungsänderung zur Kontrolle von Untersuchungsausschüssen
In Rheinland-Pfalz soll die Landesverfassung geändert werden, um die Anforderungen für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu erhöhen. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen haben dazu einen gemeinsamen Vorstoß unternommen.
Mainz. Mit einer geplanten Verfassungsänderung möchten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag die Anzahl der Stimmen erhöhen, die zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderlich sind. Derzeit benötigt man im Landtag in Mainz ein Fünftel der Stimmen, um einen solchen Ausschuss einzusetzen. Zukünftig sollen es nach dem Willen der genannten Fraktionen ein Viertel der Stimmen sein.
Dieses Vorhaben richtet sich gegen die AfD, die bei der Landtagswahl am 22. März 19,5 Prozent der Stimmen erhielt. Im neuen Landtag mit voraussichtlich 105 Mitgliedern wird die AfD als größte Oppositionspartei 24 Sitze innehaben. Nach der bisherigen Regelung könnte die AfD alleine mit 21 Stimmen einen Untersuchungsausschuss durchsetzen. Mit der Erhöhung des Quorums auf ein Viertel wären jedoch 27 Stimmen nötig - eine Zahl, die die AfD nicht erreicht. Eine Zusammenarbeit mit der AfD wurde von den anderen Parteien ausgeschlossen.
"Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen", erklärten die Abgeordneten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne). In den letzten Jahren gab es in Rheinland-Pfalz nur wenige Untersuchungsausschüsse, darunter den zur Ahrtalflut seit 2011.
Die CDU, die in den letzten 35 Jahren in der Opposition war, beteiligt sich nun an dieser Änderung der Minderheitenrechte, obwohl sie bald Teil der neuen Landesregierung werden soll. Damian Lohr, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, kritisierte dies als "Frontalangriff auf die Opposition". Die AfD hat bereits angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik anzustreben.
Ein Quorum von einem Viertel ist im Bundestag und in vielen anderen Länderparlamenten üblich. In Hessen hingegen bleibt es wie bisher bei einem Fünftel. Dort wurden seit 2014 sieben Untersuchungsausschüsse eingesetzt, zuletzt zur Corona-Pandemie.
Für eine Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Der derzeitige Landtag besteht aus 101 Mitgliedern, wovon 68 für eine solche Mehrheit stimmen müssen. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen verfügen zusammen über 79 Stimmen. Geplant sind drei Lesungen im Plenum, wobei die zweite und dritte Lesung an einem Tag stattfinden könnten. Da der neue Landtag am 18. Mai, dem Verfassungstag, zusammentreten soll, dürften die Sitzungen bald stattfinden. (dpa/bearbeitet durch Red)
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