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Pressemitteilung vom 02.05.2026    

Kreis Altenkirchen: Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe für Eltern

Der Beginn der Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr steht bevor. Eltern und Sorgeberechtigte müssen sich auf wichtige Fristen einstellen, um die gebührenpflichtige oder kostenfreie Ausleihe rechtzeitig zu beantragen.

Foto: Alison from Pixabay

Kreis Altenkirchen. Wenn das Ende eines Schuljahres naht, ist die Schulbuchausleihe stets Thema. Die Kreisverwaltung weist aktuell auf Fristen für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr und für die kostenfreie Ausleihe (Lernmittelfreiheit) hin.

Am 8. Mai startet die diesjährige Schulbuchausleihe für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Altenkirchen. Eltern, Sorgeberechtigte und volljährige Schüler haben bis zum 2. Juni die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme an der gebührenpflichtigen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/2027 anzumelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich.

Die jeweilige Schule stellt hierzu einen Freischaltcode zur Verfügung, der es ermöglicht, online die entsprechende Schulbuchliste einzusehen und gebührenpflichtig Bücher zu bestellen.

Benutzerkonto anlegen
Um Bücher im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr bestellen zu können, ist ein Benutzerkonto im Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz nötig. Eine Anleitung zum Anlegen eines solchen Kontos ist online verfügbar: https://secure3.bildung-rp.de/LMF_Elternportal



Bei Bedarf gibt es Unterstützung für die Anmeldung durch die jeweilige Schule. Wichtig: Die Schulbuchausleihe findet schuljahresbezogen statt. Das heißt, dass für jedes Schuljahr eine neue Bestellung zu tätigen ist. Auch muss für jedes Kind eine separate Bestellung erfolgen.

Lernmittelfreiheit: Anträge bis 7. Mai möglich
Sorgeberechtigte, deren Kinder an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und die Lernmittelfreiheit in Anspruch nehmen können, erhalten die Bücher kostenlos. Für diese Schüler ist keine zusätzliche Bestellung über das Internet erforderlich. Die Antragsfrist für die Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 hat am 16. März begonnen, sie endet am 7. Mai. Anträge, die danach bei der Kreisverwaltung eingehen, können grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden. (PM/Red)


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