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Nachricht vom 06.05.2026    

Hauptverhandlung und Urteil im Schauprozess beim Amtsgericht Montabaur (Teil 2)

Von Wolfgang Rabsch

Im Nachgang zum heutigen (6. Mai) Artikel bleibt noch festzustellen, dass der “Weisse Ring“ (Außenstelle Westerwald) mit einem Infostand im Amtsgericht für Beratungsgespräche zur Verfügung stand. Des Weiteren informierte KHK Stefan Rhein vom Polizeipräsidium Koblenz, über Sucht- und Drogengefahren.

Fotos: Reiner Melsbach und Wolfgang Rabsch

Montabaur. Bevor in die Hauptverhandlung eingetreten wurde, begrüßte Ralf Tries, Direktor des Amtsgerichts Montabaur, die Zuschauer im restlos besetzten Gerichtssaal. Er bedauerte sehr, dass nicht alle Interessenten hätten teilnehmen können, da die räumlichen Gegebenheiten im Amtsgericht Montabaur dafür nicht geeignet sind. So waren geschätzt etwa 90 Zuschauer anwesend. Den Anmeldungen nach hätten es dreimal so viele sein können. Ralf Tries beschrieb eindrucksvoll die Arbeit und Aufgaben des Amtsgerichts und erwähnte, dass bei Drogenabhängigen in einer Beziehung oder Familie verschiedene Abteilungen tätig werden könnten. So unter anderem das Familien-, Betreuungs-, Insolvenz-, Jugend-, Schöffen- und Nachlassgericht.

Anschließend wurde die Hauptverhandlung aufgerufen und konnte mit der Verlesung der Anklage beginnen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf Teil 1 des Artikels hingewiesen, in dem die Anklage aufgeführt ist.

Ein geständiger Angeklagter, der Reue zeigte
Danach wurde in die Beweisaufnahme eingetreten und nach erfolgter Belehrung erklärte Rechtsanwalt Franz Obst, dass sein Mandant zur Sache und zur Person aussagen würde. Der Angeklagte berichtete, dass er KFZ-Mechatroniker sei, etwa 3.800 Euro brutto verdienen würde, für Warmmiete 960 Euro zahle, ledig sei und keine Kinder habe. Zu den Tatvorwürfen ließ sich der Angeklagte folgendermaßen ein: “Ich feierte in meinen Geburtstag hinein und hatte mehrere Freunde und Bekannte zu meiner Feier eingeladen. Darunter auch Melanie Arm (Name ist erfunden), die etwas deprimiert wirkte. Um sie aufzuheitern und sie in Partylaune zu versetzen, zerbröselte ich eine Tablette Ecstasy und gab diese in ein Glas Sekt, als wir um Mitternacht auf meinen Geburtstag anstießen. Ein Freund von mir bemerkte, dass es der Melanie plötzlich sehr schlecht wurde und sie sich hinlegen musste. Weil es ihr nicht besser ging, riefen wir der Notdienst des DRK, der auch schnell vor Ort war. Es war “Scheiße“, was ich der Melanie angetan habe, und es tut mir echt sehr leid.“ Auf die Frage von Oberstaatsanwalt Kahl, ob er den Namen seines Dealers nennen würde, weil er möglicherweise eine Strafmilderung erwarten könnte, antwortete der Angeklagte: “Das kann ich nicht, weil ich Angst habe.“

Die Zeugin sollte “angemacht“ werden
Nun wurde die besagte Melanie als Zeugin vernommen, die das Geschehen so schilderte: “Der Angeklagte hatte wohl ein Auge auf mich geworfen und versuchte, mich zu betatschen und anzumachen. Ich weigerte mich, seinem Ansinnen zu folgen, wir stießen aber um Mitternacht mit einem Glas Sekt auf seinen Geburtstag an. Nach einiger Zeit wurde mir miserabel und schwindelig, sodass ich mich hinlegen musste. Ich kam erst wieder zu mir, als der Rettungsdienst da war und mich ins Krankenhaus brachte. Dort wurde ich intensiv behandelt und konnte im Laufe des kommenden Tages entlassen werden.“




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Der behandelnde Arzt wies in seiner Aussage eindringlich auf die Gefahren hin, die mit der Einnahme von Ecstasy-Tabletten verbunden sind und bei einer Überdosierung auch zum Tod führen können, durch Nierenversagen und Herz-Kreislauf-Versagen. Der Zeuge Schmitt-Kilian erklärte, dass er bei der Hausdurchsuchung noch vier weitere Ecstasy-Pillen vorgefunden hat und der Angeklagte alles heruntergespielt habe.

Nachdem der Strafregisterauszug (BZR) und das toxikologische Gutachten zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden waren, konnte die Beweisaufnahme geschlossen werden.

Ecstasy-Pillen sind keine Smarties
Oberstaatsanwalt Kahl beantragte, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu verurteilen, wegen Körperverletzung und illegalem Besitz von Betäubungsmitteln. Mit dem Satz “Ecstasy-Pillen sind keine Smarties“, zog der Oberstaatsanwalt einen treffenden Vergleich. Rechtsanwalt Franz Obst stellte eine Verurteilung in das Ermessen des Gerichts, eine Freiheitsstrafe sollte jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Da es sich um eine Schauverhandlung handelte, “gifteten“ sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung verbal gegenseitig an, was sehr zur Unterhaltung des Publikums beitrug. In seinem letzten Wort meinte der Angeklagte lediglich lakonisch: “Menschen machen nun mal Fehler.“

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Diese Zeit füllte der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts, Helmut Groß, aus, der das Publikum befragte, ob es eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung oder eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für richtig erachten würde. Etwa 80 Prozent entschieden sich für eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und jeweils zehn Prozent für Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung und illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte jeweils 2.000 Euro an die Staatskasse und an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen abgegeben.

Als der Vorsitzende die Hauptverhandlung für beendet erklärte, geschah etwas, was man in einem Sitzungssaal wohl ansonsten nicht erlebt: Das begeisterte Publikum erhob sich von den Stühlen und feierte die Verhandlung und die Darsteller mit Standing Ovation. Auch Amtsgerichtsdirektor Ralf Tries zog ein sehr zufriedenstellendes Resümee und bedankte sich bei allen Beteiligten, auch bei den Mitarbeitern seines Gerichts, für den gelungenen Präventionstag im Amtsgericht Montabaur.


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