Wahl im Doppelpack: In Fluterschen und Werkhausen warten Urnen auf Stimmzettel
Freie Wahlen gehören zu den Grundfesten der Demokratie. Normalerweise wiederholen sie sich in bestimmten Zeiträumen. Ob alle vier oder fünf Jahre spielt keine Rolle. Dennoch müssen Urnengänge auch jenseits dieser Abstände angesetzt werden. Auf Ebene der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist das am 31. Mai gleich doppelt der Fall.
Altenkirchen. Kommunalwahlen garantieren Mitbestimmung auf der untersten politischen Ebene. Sie hieven Bürgermeister in ihre Ämter, sorgen für die Zusammensetzung allermöglichen Räte, bedingen intensivste Vorbereitung und verlangen bei der Auszählung teils einen langen Atem. Deswegen stehen diese Urnengänge in Rheinland-Pfalz nur alle fünf Jahre auf der To-do-Liste. Abweichungen sind natürlich auch immer möglich. Gleich zwei davon hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld am Sonntag, 31. Mai, in ihrem Terminkalender vermerkt. In Fluterschen sind, obwohl der fünfjährige Turnus seit 2024 noch lange nicht beendet ist, die Wahlberechtigten aufgerufen, den Bürgermeister und den Ortsgemeinderat neu zu wählen, in Werkhausen muss ein Nachfolger für den „Chef“ des Dorfes, den zurückgetretenen Darius Tawrowski, bestimmt werden. Zumindest im „Vorort“ von Weyerbusch haben diejenigen, die ihre Stimmzettel abgeben dürfen, die Qual der Wahl, stehen doch in Nicole Knorr-Zibert und Thomas Abel zwei Kandidaten bereit, um das „Erbe“ Tawrowskis anzutreten, der vor nicht einmal zwei Jahren bei der Urwahl mit 91,2 Prozent Ja-Stimmen Otmar Orfgen (Amtszeit von 2009 bis 2024) abgelöst hatte. Die Wahlbeteiligung hatte bei 70,2 Prozent gelegen. In knapp einer Woche dürfen 184 Frauen und Männer jeweils ihr Kreuzchen machen. Derzeit werden die Amtsgeschäfte vom Ersten Beigeordneten Jens Drogi geführt.
Rücktritte in Fluterschen
Beinahe die dreifache Zahl (513) sind als Wähler in Fluterschen aufgerufen, nach dem Rücktritt von zehn der 2024 gewählten zwölf Ratsmitglieder wegen Unstimmigkeiten die kommunale Selbstverwaltung mit ihren Voten wieder auf sichere Füße zu stellen. Für die Mehrheitswahl (ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/innen und ohne das Recht der Stimmenhäufung) wurde der von der Wählergruppe Lauterbach eingereichte Wahlvorschlag mit 15 Kandidaten zugelassen. Ein weiterer wurde nicht abgegeben. Darüber hinaus ist es möglich, eigenhändig wählbare Personen, die nicht auf der Liste stehen, auf dem Wahlzettel handschriftlich zu vermerken. Jeder Wähler kann bis zu zwölf Kreuzchen machen (Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates). Ob nun der aktuelle Ortsbürgermeister Knut Lauterbach im Amt bleiben darf, hängt von der Urwahl ab, in die er parallel als einziger Bewerber geht. Da er nicht per Urwahl am 9. Juni 2024 das Ruder als Nachfolger von Ralf Lichtenthäler (im Amt von 2004 bis 2024) übernahm, sondern erst aus Reihen des Gremiums am 27. August 2024 per Abstimmung die Funktion übertragen bekam, ist dieser Weg der möglichen Bestätigung im Amt (oder auch nicht) für ihn verpflichtend. Die Wahlbeteiligung hatte vor beinahe zwei Jahren 60,4 Prozent betragen, die 17 Bewerber nur einer Liste (WG Lück) waren ins Rennen gegangen. Lediglich einmal hatte ein Wähler von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Namen als Kandidaten niederzuschreiben. (vh)
Lokales: Altenkirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion






























