Pressemitteilung vom 26.05.2026 
Einschränkungen auf der Siegbrücke Hamm-Au: Fußgängerverkehr gesperrt
Auf der Siegbrücke zwischen Hamm und Au werden ab Ende Mai 2026 neue Verkehrseinschränkungen eingeführt. Grund sind erhebliche Schäden an den Gehwegen, die umfassende Maßnahmen erforderlich machen.
Hamm/Au. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez hat bekanntgegeben, dass die Siegbrücke Hamm - Au auf der Bundesstraße B256 weiterhin nur einspurig befahrbar bleibt. Eine verkehrsabhängig gesteuerte Ampelanlage regelt den Verkehr.
Bei den jüngsten Untersuchungen wurden erhebliche Schäden an den Auskragungen des Brückenüberbaus festgestellt, auf denen die Gehwege liegen. Aus Sicherheitsgründen müssen diese für den Fußgängerverkehr gesperrt werden. Künftig wird der Fußgängerverkehr entlang der fahrbahnbegrenzenden Leitelemente über die heutige Fahrbahn geführt.
Zur Absicherung des einspurigen Verkehrs wird eine mobile Schutzwand eingesetzt. Zusätzlich wird eine weitere mobile Schutzwand aufgestellt, um Fahrzeuge daran zu hindern, auf die unterstromseitige Gehwegkappe zu gelangen. Die Installation dieser mobilen Schutzwände ist für Donnerstag und Freitag, 28. und 29. Mai, geplant, was eine vollständige Sperrung der Siegbrücke erforderlich macht. Eine Umleitung über Au und Fürthen nach Hamm und in Gegenrichtung wird ausgeschildert. (PM/Red)
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