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Pressemitteilung vom 29.05.2026    

Elektroauto-Quarantäne: Urteil zu Standkosten nach Unfall

Ein Abschleppdienst klagt gegen die Besitzerin eines verunfallten Hybridfahrzeugs und fordert eine hohe Entschädigung für Standkosten. Das Landgericht Koblenz musste entscheiden, ob der geforderte Betrag berechtigt ist und welche speziellen Anforderungen an den Stellplatz eines beschädigten Elektroautos bestehen.

Symbolbild: Pixabay.

Koblenz. Der Fall dreht sich um einen Unfall im September 2023, bei dem ein Hybridfahrzeug auf einem Betriebshof abgestellt wurde. Der Kläger, Betreiber eines Abschleppdienstes, verlangt von der Beklagten eine Erstattung von insgesamt 44.028,82 Euro für die Standzeit des Fahrzeugs, wovon bereits 5.459,01 Euro durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet wurden. Die Klage umfasst somit noch offene Forderungen in Höhe von 38.569,81 Euro. Strittig ist, ob die Beklagte ordnungsgemäß über die anfallenden Standgebühren informiert wurde.

Der Kläger argumentiert, dass das Fahrzeug aufgrund seines Elektromotors und der damit verbundenen Brandgefahr auf einem speziellen Quarantänestellplatz untergebracht werden musste. Diese Maßnahme erfordere mehr Platz und regelmäßige Überwachung, weshalb ein Tagessatz von 95 Euro gerechtfertigt sei. Die Beklagte hingegen bestreitet, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde, und hält die geforderten Gebühren für überhöht.




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Das Landgericht Koblenz entschied, dass der Kläger Anspruch auf eine Zahlung von insgesamt 7.596,96 Euro hat. Die Kammer stellte fest, dass zwischen den Parteien ein konkludenter Verwahrvertrag bestand, der die Verwahrung des Fahrzeugs bis zur Abholung einschloss. Für die ersten fünf Tage nach dem Unfall seien die Kosten für einen Quarantänestellplatz mit 76,16 Euro pro Tag angemessen. Danach könne das Fahrzeug konventionell gelagert werden, was geringere Kosten verursache.

Die Entscheidung basiert auf den Ausführungen eines Sachverständigen, der die Notwendigkeit eines Quarantänestellplatzes für beschädigte Elektrofahrzeuge bestätigte. Dieser empfahl eine Überwachung von mindestens 48 bis 72 Stunden, um das Risiko eines Brandes zu minimieren. Die Kammer folgte dieser Einschätzung und legte die Kosten entsprechend fest. PM/Red


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