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Nachricht vom 01.06.2026    

Schäferhund beißt Paketzusteller – Amtsgericht Altenkirchen verhandelte gefährliche Körperverletzung

Von Wolfgang Rabsch

Wegen eines Schäferhund-Bisses musste sich ein Hundehalter vor dem Amtsgericht Altenkirchen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten – ein Paketzusteller war im August 2025 an der Haustür ins Bein gebissen worden. Weil der verletzte Zeuge kaum Deutsch spricht, brach das Gericht die Vernehmung ab und vertagte den Prozess auf den 15. Juni 2026.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Es müssen nicht immer schlimme Straftaten sein wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung, auch weniger heftige Straftaten werden zu Recht geahndet und landen meistens vor einem Einzelrichter bei den Amtsgerichten. So auch heute (1. Juni 2026) beim Amtsgericht in Altenkirchen, als ein Fall der gefährlichen Körperverletzung Gegenstand der Verhandlung war – nicht wie meistens üblich bei einer Schlägerei entstanden, sondern durch einen „lammfrommen" Vierbeiner.

Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?
Der Angeklagte soll im August 2025 in Altenkirchen als Halter zweier Schäferhunde diese nicht ausreichend am Auslauf gehindert haben, sodass diese einen an der Haustür klingelnden Paketzusteller gebissen hätten. Durch den Biss des Schäferhundes erlitt der Paketzusteller eine schmerzhafte Verletzung an der Wade, die ärztlich behandelt werden musste. Mit der Verletzung an der Wade einhergehend, litt der Zeuge auch über einen längeren Zeitraum an starken Schmerzen.

Nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Kindler, dass im Vorfeld der Verhandlung keinerlei Gespräche mit den Prozessbeteiligten stattgefunden hätten, die eine tatsächliche Verständigung (sogenannter Deal) zum Ziel gehabt hätten.

Der Schäferhund wollte nur das Mädchen beschützen
Es wurde in die Beweisaufnahme eingetreten und Rechtsanwalt Thomas Düber, der den Angeklagten vertrat, gab an, dass der Angeklagte sich zur Sache und Person einlassen würde, und erklärte für seinen Mandanten: „Es wird nicht bestritten, dass ein Schäferhund, der sich im Besitz des Angeklagten befindet, den Paketzusteller gebissen hat. Jedoch war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht im Haus, sondern seine minderjährige Tochter. Da die Frau des Angeklagten verstorben ist, ist der Angeklagte alleinerziehender Vater des Kindes. Als es an der Tür klingelte, hätte die Tochter gedacht, es wäre ihre Freundin, die sie zum Spielen besuchen wollte. Darum ging die Tochter ahnungslos zur Tür, die Schäferhunde folgten ihr und ein Schäferhund rannte an ihr vorbei, direkt auf den Paketzusteller zu, und biss diesen ins Bein. Die Freundin, die seine Tochter erwartet hatte, kennt die Schäferhunde sehr gut und spielt auch häufig mit ihnen. Hätte die Freundin vor der Tür gestanden, wäre nichts passiert, da die Schäferhunde ansonsten ‚lammfromm' sind. Leider sind beide Schäferhunde in der Zwischenzeit verstorben." Der Vorsitzende erklärte, dass das Gericht bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung nachgefragt hat, ob dort weitere Verfahren gegen den Hundehalter bekannt wären. Die Antwort der Verbandsgemeindeverwaltung war negativ, dort seien keine tierbezogenen Vorfälle bekannt.



Der Angeklagte äußerte sich folgendermaßen zu dem Geschehen: „Beide Schäferhunde waren nie aggressiv, man kann sagen, sie waren ‚lammfromm' und gut erzogen. In dem Moment, als ein Schäferhund erkannte, dass ein Fremder vor der Tür stand, erwachte sein Beschützerinstinkt in ihm. Um meine Tochter zu schützen, griff er an, das wird nicht bestritten. Auf meinem Grundstück, am Zaun und an der Tür, habe ich mehrere Hinweisschilder angebracht, die auf meine Schäferhunde hinwiesen. Die Zusteller wussten, wo sie ihre Pakete ablegen konnten, wenn sich die Hunde auf dem Außengelände befanden. In diesem Fall kam der Zusteller bis an die Haustür, weil es sich um eine persönliche Zustellung handelte. Mir tut das sehr leid, was dem Zusteller passiert ist; ich werde auch für Schmerzensgeld oder Materialschäden über meine Versicherung aufkommen."

Zu seinen persönlichen Verhältnissen erklärte der Angeklagte: „Ich bin verwitwet und alleinerziehender Vater meiner Tochter und arbeite als Kraftfahrer."

Der Vorsitzende erklärte, dass im Bundeszentralregister (BZR) keine Vorstrafen gegen den Angeklagten verzeichnet sind.

Neuer Termin wegen Sprachproblemen
Nun erschien als Zeuge der verletzte Paketzusteller, der den Vorfall aus seiner Sicht schildern sollte. Doch da das Gericht bereits bei den Angaben zur Person feststellte, dass der Zeuge der deutschen Sprache kaum mächtig war, wurde die Vernehmung abgebrochen.
Die Prozessbeteiligten stellten fest, dass ohne einen Dolmetscher für die fragliche Sprache eine Vernehmung des Zeugen unmöglich sei, da der Zeuge kein Wort Deutsch verstehen würde.
Aus diesem Grund wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und soll nunmehr am 15. Juni 2026 um 10:40 Uhr fortgesetzt werden. Zu diesem Termin soll ein Dolmetscher für die erforderliche Sprache geladen werden.

Die Kuriere werden vom Ausgang des Verfahrens berichten.


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