Aktualisiert: Keine Anklage wegen Ahrtal-Flut - Gericht weist Antrag ab
Die juristische Aufarbeitung der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal, bei der mindestens 135 Menschen ihr Leben verloren, bleibt weiterhin ohne strafrechtliche Konsequenzen. Eine Initiative von Hinterbliebenen, Anklagen wegen Versäumnissen im Krisenmanagement zu erzwingen, scheiterte vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
Koblenz. Koblenz. Die Flut im Ahrtal am 14. und 15. Juli 2021 forderte in Rheinland-Pfalz 136 Todesopfer, davon 135 im Ahrtal selbst und eine Person in der Region Trier. Eine weitere Person aus dem Ahrgebiet wird noch vermisst. Nach der Katastrophe gab es erhebliche Kritik am Krisenmanagement des Landkreises Ahrweiler, damals unter der Leitung von Landrat Jürgen Pföhler (CDU). Vorwürfe lauteten, dass Warnungen zu spät und unzureichend waren, was zu weiteren Verlusten führte. Auch Alexander Schweitzer, SPD-Politiker und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, gestand Fehler im Umgang mit der Flut ein.
Gegen wen wurde ermittelt?
Nach der Katastrophe leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglicher Versäumnisse ein, insbesondere gegen Landrat Pföhler. Diese wurden jedoch eingestellt, da das Ausmaß der Naturkatastrophe als nicht vorhersehbar eingestuft wurde. Ralph und Inka Orth, deren Tochter Johanna in der Flutnacht starb, kämpfen seitdem um eine juristische Aufarbeitung. Ihr jüngster Versuch, eine Anklage gegen Pföhler und den technischen Einsatzleiter des Landkreises wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu erzwingen, scheiterte nun endgültig vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
Grund für die Ablehnung
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eine Beschwerde der Hinterbliebenen abgewiesen hatte, reichten diese einen Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren ein. Das Oberlandesgericht entschied jedoch gegen eine öffentliche Klageerhebung, da der Antrag formelle Anforderungen nicht erfüllte. "Die Antragsschrift müsse den entscheidungserheblichen Sachverhalt so darstellen, dass die Schlüssigkeit geprüft werden könne", erklärte das Gericht.
Trotz eines Umfangs von 4.208 Seiten habe die Antragsschrift diese Anforderungen nicht erfüllt, teilte das Gericht mit. Es mangele vor allem an einer eigenständigen Sachverhaltsdarstellung. "Insbesondere fehlten im gesamten Antrag Ausführungen zu den seinerzeitigen Abläufen, den Wetterprognosen, den unterschiedlichen Pegelwerten, den Warnmeldungen und Verhaltensempfehlungen sowie den Flutgeschehnissen und ihren Ursachen", so das Gericht.
Wie reagierten die Hinterbliebenen?
Ralph und Inka Orth widersprechen der Begründung des Gerichts. Laut ihrem Anwalt Christian Hecken liegen klare Nachweise für Täuschungshandlungen vor. Sie bieten an, ihren Klageerzwingungsantrag, mit Genehmigung der Behörden, öffentlich zugänglich zu machen, um Transparenz zu schaffen. Der Aufbau entspreche der gängigen Praxis, so Hecken.
Läuft damit kein Verfahren mehr gegen Pföhler?
Gegen Pföhler läuft weiterhin ein Disziplinarverfahren wegen seines Verhaltens während der Flut. Ihm wird vorgeworfen, gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen zu haben. Er erhält derzeit nur zwei Drittel seines Ruhegehaltes, das Verfahren könnte zur vollständigen Aberkennung führen. Pföhler weist alle Vorwürfe zurück. (dpa/bearbeitet durch Red) (dpa/bearbeitet durch Red)
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