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Pressemitteilung vom 03.06.2026    

Zwei Fälle von mutmaßlichen Übergriffen in Koblenz: Staatsanwaltschaft klärt auf

Im April und Mai 2026 wurden zwei Vorfälle gemeldet, die für Aufsehen sorgten. Die Staatsanwaltschaft sieht sich aufgrund der öffentlichen Diskussion zu einer Klarstellung veranlasst. Was bisher bekannt ist und wie der aktuelle Stand der Ermittlungen aussieht, wird im Folgenden erläutert.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Koblenz. Am 16. April wurde in der Koblenzer Innenstadt ein mutmaßlicher sexueller Übergriff auf ein 12-jähriges Mädchen gemeldet. Der Tatverdächtige, ein 20-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, soll das Mädchen über soziale Medien gekannt haben. Gegen 20 Uhr trafen sie sich in der Schlossstraße, wo er das Kind in einen Hausflur lockte und sich dort gewaltsam an ihr vergangen haben soll. Das Mädchen konnte fliehen und es besteht ein dringender Tatverdacht gegen den Mann, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Die Ermittlungen dauern an.

Am 1. Mai meldete die Mutter eines 11-jährigen Mädchens eine weitere mutmaßliche Straftat. Das Mädchen berichtete, am 28. April während einer Schulpause in Koblenz-Lützel von zwei Männern angegriffen worden zu sein.

Der Haftbefehl wurde aufgehoben
Zunächst fiel der Verdacht erneut auf den bereits inhaftierten 20-jährigen Afghanen. Doch weitere Untersuchungen ergaben, dass er und ein vermeintlicher Mittäter, ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, nicht am Tatort waren. Das Amtsgericht hob daher den Haftbefehl am 22. Mai auf. Beide Beschuldigten verfügen über bestätigte Alibis und es gibt keine belastbaren Spuren, die sie mit der Tat in Verbindung bringen.



Die Ermittlungen werden gegen unbekannt fortgeführt. Die Staatsanwaltschaft mahnt zur Zurückhaltung bei Spekulationen und warnt vor strafbaren Äußerungen in sozialen Netzwerken und bittet darum, die gesetzliche Unschuldsvermutung zu respektieren. Es soll nicht der Wahrheit entsprechen, soweit in den sozialen Netzwerken die Behauptung aufgestellt wurde, es existiere ein Video, in dem einer der beiden Beschuldigten mit einer Sexualstraftat geprahlt habe.

Keine Zeugen
Obgleich die Schule zum mutmaßlichen Zeitpunkt stark besucht und belebt war, fanden sich keinerlei Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Tatgeschehen und den mutmaßlichen Tätern machen konnten. Deswegen lässt sich das Tatgeschehen an der Schule während des morgendlichen Schulbetriebs in der belebten Pausenzeit nicht mit Gewissheit verifizieren.

Es gibt keine Hinweise auf eine erhöhte Gefährdungslage an Koblenzer Schulen. (PM/Red)


Mehr dazu:   Blaulicht  
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