Pressemitteilung vom 08.06.2026 
Sperrabfallentsorgung im Landkreis Altenkirchen: Wichtige Hinweise zur Bereitstellung
Im Landkreis Altenkirchen gibt es klare Vorgaben für die Bereitstellung von Sperrabfall. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung nur bei Einhaltung bestimmter Regeln möglich ist. Die Bürger sollten diese Hinweise beachten, um Probleme bei der Abholung zu vermeiden.
Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen informiert darüber, dass Sperrabfall nicht zu stark zerkleinert oder in Kleinteilen zur Abholung bereitgestellt werden darf. Sperrabfall umfasst große Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Matratzen oder andere größere Einrichtungsgegenstände, die nicht in reguläre Abfallbehälter passen. Um eine effiziente Entsorgung sicherzustellen, sollen diese Abfälle in transportfähigen Einzelteilen bereitgelegt werden.
Die Gegenstände müssen als einzelne Sperrabfallteile erkennbar bleiben. Wenn Möbel oder andere Gegenstände zu stark zerlegt werden, könnten sie als Restabfall eingestuft werden und wären dann von der Sperrabfallabfuhr ausgeschlossen. Kleinmaterialien, lose Bretter oder Einzelteile erschweren zudem die Verladung und erhöhen den Arbeitsaufwand erheblich.
Sichere und schnelle Verladung
Die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen müssen in der Lage sein, den Sperrabfall sicher und schnell zu verladen. Daher sollten Möbel und Einrichtungsgegenstände nur so weit auseinandergebaut werden, wie es für die Bereitstellung notwendig ist. Einzelteile dürfen maximal zwei Meter lang sein und ein Gewicht von 50 Kilogramm nicht überschreiten. Sie sollten geordnet und gut zugänglich an der Grundstücksgrenze zur Abholung bereitliegen.
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Metallschrott, Elektroaltgeräte, Bauabfälle, Reifen und gefährliche Abfälle gehören nicht zum Sperrabfall und müssen über die jeweils vorgesehenen Entsorgungswege entsorgt werden. Die Beachtung dieser Vorgaben trägt zu einer reibungslosen und sicheren Sperrabfallentsorgung bei. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet daher darum, Sperrabfall nur so weit zu zerlegen, wie es für den Transport aus der Wohnung erforderlich ist. (PM/Red)
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