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Pressemitteilung vom 10.06.2026    

Pfändungsschutzkonto: Ein wichtiger Schutz in Zeiten steigender Kontopfändungen

Die jährliche Aktionswoche Schuldnerberatung rückt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ins Rampenlicht. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen informiert über dessen Bedeutung und die Herausforderungen, die damit verbunden sind.

Symbolbild. (Quelle: Pixabay)

Altenkirchen. Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung macht die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen auf das Pfändungsschutzkonto aufmerksam. "In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen - Tendenz steigend. Viele Betroffene sind daher auf das Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern", berichten die Schuldnerberaterinnen.

Das Pfändungsschutzkonto ermöglicht es Verbrauchern, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen. Die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen erläutern: "Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten." In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene Kontoinhaber müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P-Konto beantragen", so die Beraterinnen, "sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung. Das Geld würde nach Ablauf einer festgelegten Frist an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden."

Unterstützung bei der Beantragung
Um den Pfändungsschutz herzustellen oder einen erhöhten Freibetrag zu beantragen, benötigen Verbraucher die Unterstützung ihres Kreditinstituts, von Schuldnerberatungsstellen und unter Umständen auch von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden. Eine Beantragung des erhöhten Freibetrages mithilfe der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Altenkirchen ist grundsätzlich kurzfristig möglich. Die Schuldnerberatung ist telefonisch erreichbar unter 02681-800820 und per E-Mail an schuldnerberatung@diakonie-altenkirchen.de.

Seit Beginn dieses Jahres ist auch eine Online-Beantragung möglich. KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung, der derzeit bundesweit ausgebaut wird. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen gehört zu den Testregionen für das Online-Verfahren. Die Schuldnerberaterinnen erklären: "Mit dieser Anwendung können alle notwendigen Angaben direkt online gemacht und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochgeladen werden. KonBeO bietet den Vorteil, dass ein Antrag ohne persönliches Erscheinen in Ruhe zu Hause ausgefüllt und unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden kann. Ein Antrag wird im Kreis Altenkirchen durch die anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie bearbeitet. Anfragende erhalten dann digital eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei ihrer Bank."




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Steigende Nachfrage und Herausforderungen
Der Bedarf an P-Kontenbescheinigungen und auch die Beratungsanfragen zum Thema Schulden und Insolvenz sind stetig auf hohem Niveau steigend. Dies ist auch deutlich spürbar für die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen: "Um den realen Beratungsbedarf zu decken, sind eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und das Schaffen zusätzlicher gemeinnütziger Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unerlässlich. Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen und die Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision umfassen."

Schuldnerberatungsstellen arbeiten schon jetzt an der Kapazitätsgrenze. Aufgrund der erhöhten Nachfrage führt dies leider zu Wartezeiten, so auch im Kreis Altenkirchen. Da es sich bei der sozialen Schuldnerberatung oft um einen längerfristig angelegten Prozess handelt, sind die freien Beratungsplätze sehr begrenzt.

Eine offene Sprechstunde der Schuldnerberatung findet am Mittwoch, 17. Juni, von 9 bis 11 Uhr im Diakonischen Werk Altenkirchen statt. (PM/Red)


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