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Nachricht vom 10.06.2026    

AWB des Kreises Altenkirchen streckt Fühler Richtung Zweckverband REK aus

Die interkommunale Zusammenarbeit bricht sich immer mehr Bahn. Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen springt auf diesen Zug auf und will, so der einstimmige Beschluss des Werkausschusses, dem Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation beitreten. Das endgültige Okay muss dann noch der Kreistag erteilen.

Der AWB des Kreises Altenkirchen ist auf dem Weg, eine Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation zu beginnen. (Foto: vh)

Altenkirchen. Die Zusammenarbeit von Kommunen ist auf vielen Ebenen möglich. So „unterhalten“ beispielsweise die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Wissen und Hamm eine gemeinsame Vergabestelle für Aufträge. Auch der Neubau der Verwertungsanlage für Klärschlamm in Wallmenroth ist ein Projekt, das viele „Väter“ aus Reihen der Gebietskörperschaften hat. Nun streckt auch der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen seine Fühler in Richtung einer Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg aus. Der Werkausschuss des Kreistages Altenkirchen machte einstimmig in der Zusammenkunft am späten Mittwochnachmittag (10. Juni) den Weg frei für ein "Teamwork" mit dem Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK). Das letzte Wort fällt dem Kreistag Altenkirchen zu, dessen Mitglieder sich am Montag, 15. Juni, zur nächsten Sitzung treffen. Vom 1. Januar 2027 werden der REK die „Aufgaben der Entsorgung der im Gebiet des Landkreises Altenkirchen angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten (gemischte Siedlungsabfälle) sowie Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen übertragen. Nicht von der Übertragung umfasst ist die Einsammlung und Beförderung der im Kreisgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle. … Zudem umfasst dies die Verwertung der im Gebiet des Landkreises Altenkirchen angefallenen und überlassenen Bioabfälle, soweit diese nach der Abfallsatzung des Landkreises Altenkirchen über die zur Verfügung gestellten Bioabfallbehälter (braune Tonne) bereitzustellen sind. Der Aufgabenübergang tritt zum 1. Januar 2029 um 0 Uhr ein“. Ebenfalls ausgeklammert ist die Einsammlung. Zugrunde für diese Vorgehensweise liegt die Vorberatung zur Fortschreibung des regionalen Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2028, wobei auch die Möglichkeiten von Kooperationen des kreiseigenen Betriebs mit sowohl öffentlich-rechtlichen als auch privatwirtschaftlichen Partnern thematisiert wurden. So ergab sich eine mögliche interkommunale Partnerschaft durch einen potenziellen Beitritt zum REK. Mittelfristig könne eine solche sinnvoll auf die regionale sowie hochwertige Verwertung der Bioabfälle aus dem AK-Land gerichtet sein; weitere Kooperationsmöglichkeiten innerhalb des Zweckverbandes sind perspektivisch denkbar, hieß es in der Information zur Beschlussvorlage. „Unsere Bürger brauchen Entsorgungssicherheit und sie benötigen bezahlbare Abfallentsorgungsgebühren. Vor diesem Hintergrund ist diese interkommunale Kooperation genau der richtige Schritt, den wir als Eigenbetrieb, als AWBn gehen möchten“, bewertete Fred Jüngerich als (dritter) Kreisbeigeordneter, in dessen Aufgabengebiet die Abfallwirtschaft fällt, das klare Signal aus der Zusammenkunft.

Was derzeit Sache ist
Bis zum 30. Juni 2024 wurden die Bioabfälle vollständig per Kompostierung verwertet. Im Zuge der Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen wurde beschlossen, für die Hälfte der Bioabfälle zwingend die Vergärung mit angeschlossener Kompostierung (Verwertungskaskade) als Verwertungsverfahren vorzuschreiben. Die andere Hälfte wurde verfahrensoffen nach dem Stand der Technik ausgeschrieben. Seit dem 1. Juli 2024 erfolgt die Verwertung der Bioabfälle nunmehr durch private Dritte. Die jeweiligen Verwertungsverträge haben eine grundsätzliche Laufzeit von drei Jahren; die Verträge können jedoch einseitig durch den AWB einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängert werden, so dass sie spätestens am 30. Juni 2028 enden und es folgerichtig für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2028 einer Interimslösung bedarf. Dieses Vergabeverfahren wird zu gegebener Zeit eingeleitet. Der Rhein-Lahn-Kreis und der Landkreis Altenkirchen hatten am 16. November 2004 eine Vereinbarung über die Entsorgung von Restabfällen geschlossen, wonach der Rhein-Lahn-Kreis diese aus dem AK-Land entgegenzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen hat. Die Restabfälle werden in der MBA in Singhofen zunächst mechanisch, im Anschluss biologisch vorbehandelt und unter anderem auf der Deponie in Singhofen gelagert.




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Das ist die REK
Die Homepage der REK erklärt: „Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben Anfang 2009 den Abfallzweckverband REK Rheinische-Entsorgungs-Kooperation gegründet. Weitere Mitglieder sind seit Mitte 2015 der Kreis Neuwied und der Rhein-Lahn-Kreis. Sitz des Verbandes ist Bonn. Seit Januar 2018 ist als neues fünftes Mitglied der Kreis Ahrweiler hinzu gekommen. Die Gründung des Verbandes und auch dessen Erweiterung ist die konsequente Fortsetzung der bereits 2004 zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Ziel des Zweckverbandes ist die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und die Sicherung der gegenseitigen Auslastung der vorhandenen und geplanten Abfallanlagen durch Abfälle und Wertstoffe aus dem Gebiet der Verbandsmitglieder. Die damalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und der seinerzeit amtierende Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn hatten im Oktober 2008 mit ihren Unterschriften unter die Satzung des neuen Zweckverbandes den entscheidenden Schritt zur weiteren intensiven Zusammenarbeit geleistet. Die REK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.“

Aufträge vergeben
Ohne Widerspruch billigte das Gremium zwei Vergaben: Die Abholung, der Transport und die Verwertung von Altmetallen inklusive Containergestellung zur Erfassung auf den Wertstoffhöfen des AWB wurden zu einem Angebotspreis (als Erlös für den AWB) in Höhe von 49.780 Euro an die Firma Horczyk Metallrecycling (Elkenroth) vergeben. Die Dauer des Kontrakts beträgt ein Jahr (1. Januar bis 31. Dezember 2027) ohne Verlängerungsoption. Die angenommene zu verwertende Menge beträgt rund 1125 Tonnen. Die Firma Remondis Mittelrhein GmbH (Nickenich) kümmert sich für 199.749 Euro um die Abholung, den Transport und die Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen inklusive Containergestellung zur Erfassung auf den Wertstoffhöfen des AWB. Erwartet werden 295 Tonnen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 (Verlängerungsoption ein Jahr). (vh)


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