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Pressemitteilung vom 19.06.2026    

Hitzewelle in Rheinland-Pfalz: Was Mieter über Mietminderung wissen müssen

Die sommerlichen Temperaturen in Rheinland-Pfalz bringen nicht nur Freude über sonnige Tage, sondern auch Herausforderungen für Mieter und Vermieter. Besonders Dachgeschosswohnungen können zur Hitzefalle werden. Doch wann ist eine Mietminderung tatsächlich möglich?

Symbolbild: Pixabay.

Mainz. In den letzten Tagen kletterten die Temperaturen in Rheinland-Pfalz auf über 35 Grad Celsius. Während viele Menschen Erfrischung in Eisdielen oder Schwimmbädern suchen, kämpfen andere mit der Hitze in ihren Wohnungen - insbesondere in Dachgeschossen. Die Frage, ob Mieter bei extremer Hitze die Miete mindern dürfen, sorgt immer wieder für Diskussionen und beschäftigt die Gerichte.

Rechtsanwalt Ralf Schönfeld von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erklärt: "Im Normalfall nicht." Dennoch rät er Vermietern, die Beschwerden ihrer Mieter ernst zu nehmen. Die Rechtslage bei Wohnräumen ist komplex, da klare gesetzliche Vorgaben fehlen. Meist entscheiden Gerichte im Einzelfall. So lehnte das Amtsgericht Leipzig (Az. 164 C 6049/04) einem Mieter das Recht auf Mietminderung ab, da Dachgeschosswohnungen im Sommer typischerweise heiß werden und Temperaturen bis 30 Grad hinnehmbar seien. Das Amtsgericht Hamburg hingegen erlaubte eine Mietminderung von 20 Prozent, weil der Wärmeschutz einer Neubauwohnung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach.




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Mieter müssen einen Mangel nachweisen und den Vermieter zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern, um eventuell die Miete mindern zu können. "Das aber auch nur anteilig für die Tage, an denen es besonders heiß war", betont Schönfeld. PM/Red


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