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Nachricht vom 25.06.2026    

Rat der VG Altenkirchen-Flammersfeld wird einigen finanziellen Aspekten gerecht

Geld zu kassieren und es wieder auszugeben sind in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld keine ungewöhnlichen Aktivitäten. Zahlreiche Investitionen müssen getätigt werden, vor allem, um Vorgaben zu erfüllen. Mehrere Beschlüsse des Verbandsgemeinderates drehten sich in dessen jüngster Sitzung um finanzielle Angelegenheiten.

Geld regiert die Welt – auch in der VG Altenkirchen-Flammersfeld. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Das Geldausgeben als auch die Einnahme des schnöden Mammons gehören in der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld zum Alltagsgeschäft. Fortlaufend müssen Investitionen bewerkstelligt werden – ob sie freiwillig oder gezwungenermaßen erforderlich sind, spielt keine Rolle. Die Mitglieder des VG-Rates setzten diesen Weg auch in der Zusammenkunft am späten Donnerstagnachmittag (25. Juni) fast immer mit einstimmigen Voten fort. So wird die VG künftig spendabel, wenn zwei Ortsgemeinden freiwillig fusionieren, so wie es Peterslahr und Eulenberg zum 1. Januar 2027 tun werden und Neitersen und Obernau es zum 1. Januar 2021 taten. Die VG gewährt bei ohne Zwang entstandenen „Ehen“ vom 1. Januar 2027 an bis zum Fusionszeitpunkt 1. Januar 2031 folgende Zuwendungen: 20.000 Euro pauschal, 50 Euro je Einwohner auf der Basis der aufsummierten Einwohnerzahl aller sich zusammenschließenden Ortsgemeinden nach Abzug der Einwohnerzahl der einwohnerstärksten der sich zusammenschließenden Ortsgemeinden. Maßgeblich für die Höhe der Zuwendungen ist die Einwohnerzahl der fusionierenden Ortsgemeinden zum Fusionszeitpunkt. Die Zuwendung wird nicht gewährt, sofern das fachlich zuständige Ministerium des Landes von seiner Ermächtigung Gebrauch macht, Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern – auch gegen deren Willen – durch Rechtsverordnung aufzulösen und in eine andere oder in eine neugebildete Gemeinde innerhalb derselben Verbandsgemeinde einzugliedern. Im Falle späterer weiterer Zusammenschlüsse bereits fusionierter Ortsgemeinden wird die Förderung erneut nach den bekannten Kriterien inklusive des Pauschalbetrages in Höhe von 20.000 Euro je freiwilligem Zusammenschluss gewährt. Der fusionierten Ortsgemeinde Neitersen (mit Obernau) soll die Zuwendung für die „Hochzeit“ nachträglich ebenfalls gewährt werden, wogegen sich aber Mitglieder der AfD-Fraktion aussprachen.

35 Euro für die Ferienbetreuung
Die Ganztagsförderung von Grundschulkindern (acht Stunden inklusive Mittagessen) an fünf Werktagen ist nunmehr auch für Ferienzeiten (bis auf jährlich vier Wochen) in trockenen Tüchern. Das Privileg beginnt für jedes Kind im Schuljahr 2026/2027, das die erste Klasse besucht, und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert, so dass vom Schuljahr 2029/2030 an alle Kinder das freiwillige Angebot nutzen können. Zunächst einmal verabschiedete das Gremium den Wortlaut der erforderlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Altenkirchen und legte im Anschluss fest, welche Beiträge Eltern (Erziehungsberechtigte) für die Ferienbetreuung aufbringen müssen: Die VG erhebt einen Kostenbeitrag von 35 Euro pro Kind und Tag. Eine Ermäßigung auf 20 Euro ab dem ersten Kind und Tag kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen gemäß Paragraf 14 (Absatz 4) der Vereinbarung mit dem Landkreis erfüllt sind. Unabhängig davon setzt die VG in allen Fällen ab dem zweiten Kind lediglich 20 Euro pro Kind und Tag an. Unberührt von dem neuen „Player“ in diesem „Markt“ bleiben die Betreuungen, die freie Träger in den Ferien organisieren. Die Jugendpflege der VG verlangt beispielsweise pro Tag 15 Euro (sechs Stunden und ohne Mittagessen). Die Kosten, die für das noch einzustellende Personal für die Durchführung der Angebote anfallen, werden den VGs vom Landkreis erstattet. Daneben erfolgt eine Vergütung für Sach- und Verpflegungskosten bis zur Höhe von maximal 25 Euro pro Kind und Tag. Zuvor war ein „weitergehender Antrag“, der die Variante „30 Euro pro Kind und Tag“ zum Inhalt hatte, mit deutlicher Mehrheit verworfen worden.

Höhere Förderung für „Innenraum-Entwicklung“
Ein wenig modifiziert wurde das Förderprogramm „Innenraum-Entwicklung“ der VG zur Belebung der Ortskerne, das seit dem 15. Februar 2025 in Kraft ist und den Erwerb und die Sanierung leerstehender bzw. älterer Gebäude zur Eigennutzung sowie den Abriss nicht mehr nutzbarer Gebäude mit anschließendem Neubau am gleichen Standort unterstützt. So steigt die finanzielle Grundunterstützung pro Projekt von derzeit 5000 auf 10.000 Euro, zu denen ein Kinderbonus von 1000 Euro je Kind (bis zu drei Kinder) kommen kann. Zur Realisierung des Vorhabens wurden LEADER-Mittel in Höhe von 250.000 Euro bewilligt. Die Nachfrage nach Förderung war bislang eher zurückhaltend. Als wesentliche Ursachen werden insbesondere die gestiegenen Baukosten sowie die vergleichsweise hohen bürokratischen Anforderungen wie der Check von drei Vergleichsangeboten je Gewerk gesehen. Bislang wurden 15 Förderanträge eingereicht, 4550 Euro ausgezahlt. Weitere Zuwendungen in Höhe von 42.900 Euro sind bewilligt und zur Auszahlung vorgesehen, jedoch noch nicht abgerufen. Mit der Verdopplung der „Grundprämie“ soll die Attraktivität des Programms erhöht und der Mittelabfluss verbessert werden. Sollte nicht mehr Gebrauch von der Unterstützung gemacht werden, könnte die VG die noch vorhandenen Mittel durchaus zurückzahlen müssen.



Insbesondere für Kitas und Grundschulen
17,18 Millionen Euro aus dem Regionalbudget erhält, so die Mitteilung, die VG aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. Das Geld soll für Projekte, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten und der Grundschulen, eingesetzt werden. In die Maßnahmenliste flossen darüber hinaus auch Projekte aus den Bereichen Bevölkerungsschutz (z. B. Feuerwehrfahrzeuge), Sportanlagen, Wasserversorgung und Erneuerbare Energien ein. Die Pläne für die Sanierungen zweier Sportanlagen wurden bereits im Sondervermögen „Sport“ gemeldet. Wegen „Überzeichnung“ des Förderaufrufs wurde jedoch mitgeteilt, dass die beiden ins Auge gefassten Vorhaben (Sanierung Kunstrasenspielfeld Weyerbusch und Sanierung Stadion Altenkirchen) zunächst nicht berücksichtigt werden konnten. Ein erneuter Förderaufruf, im Rahmen dessen die beiden Maßnahmen wiederum eingereicht werden sollen, ist für Herbst 2026 geplant. Das Regionalbudget des gesamten Landkreises Altenkirchen beläuft sich auf insgesamt 113.053.415 Euro, die zwischen Kreis und VGs im Verhältnis 45:55 Prozent aufgeteilt werden. Die Zuweisungen für die VGs wurden aufgrund deren Einwohnerzahlen ermittelt.

Finanzierung über LEADER-Topf?
Noch einmal LEADER: Die Verwaltung wurde mehrheitlich beauftragt, für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau des Sportlerheims und des Umkleidegebäudes einschließlich Sanitäranlage der Sportanlage Flammersfeld einen Antrag auf Gewährung einer bis zu 70 Prozent möglichen LEADER-Förderung (Topf: „Starkes Land - innovativ, resilient, nachhaltig“) zu stellen. Die für diese Maßnahme errechneten Kosten belaufen sich auf 445.500 Euro, die zuvor in Ausschusssitzungen als zu hoch kritisiert worden waren. Denn die Anlage, die nur von den Fußballern des VfL Oberlahr/Flammersfeld genutzt wird, dient im Herbst und Winter als Ausweichspielfeld, wenn der Rasenplatz im Stadion in Bürdenbach-Bruch gesperrt ist. Nichts einzuwenden hatte die Zusammenkunft gegen Änderungen in der Besetzung des Seniorenbeirates. Hermann Otto (Gieleroth) hatte sein Mandat zum 1. April niedergelegt. Zu neuen Mitgliedern wurden nunmehr Heike Kuchhäuser und Renate Bruch (beide Flammersfeld) einstimmig bestellt, so dass die maximale Mitgliederzahl von 18 nunmehr ausgeschöpft ist. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Zustimmung des VG-Rates für die Dauer der Wahlzeit des großen Gremiums durch den Bürgermeister bestellt. (vh)


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