Novum in Altenkirchen: Die Bahnhofstraße ist nunmehr eine „Fahrradstraße“
Die Stadt Altenkirchen setzt ihren eingeschlagenen Weg fort, mehr für nachhaltige Mobilität zu tun: Die Bahnhofstraße fungiert nunmehr zwischen Einmündung in die Koblenzer Straße und dem Konrad-Adenauer-Platz als „Fahrradstraße“, wie es große Piktogramme auf der Fahrbahn ausweisen. Eine ergänzende Beschilderung erlaubt Kraftwagen und Krafträdern nach wie vor die Nutzung.
Altenkirchen. Die großen Piktogramme an mehreren Stellen auf der bituminösen Deckschicht der Bahnhofstraße in Altenkirchen sind ein wenig gewöhnungsbedürftig. Sie weisen auf den neuen Status dieser Verbindung zwischen Koblenzer Straße und dem Konrad-Adenauer-Platz hin. Die erste „Fahrradstraße“ (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) unterstreicht das Bemühen der Kommune, mehr für nachhaltige Mobilität zu tun, wobei die Zusatzbeschilderung Kraftwagen- und Krafträderfahrern nach wie vor die Nutzung erlaubt. „Zur Förderung des Radverkehrs wurde das Radwegekonzept der Kreisstadt Altenkirchen am 17. November 2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Jugend, Klima und Zukunftsfragen beschlossen und wird seitdem entsprechend umgesetzt. Jede einzelne, sich aus diesem Konzept ergebende Maßnahme muss mit der zuständigen Verkehrsbehörde abgestimmt werden, und erst danach kann mit der Umsetzung begonnen werden“, nennt Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz den Hintergrund für die Änderung, „als erste Maßnahme wurde die Bahnhofsstraße als Fahrradstraße ausgewiesen und in deren Verlängerung die Wiedstraße in Richtung Stadtteil Leuzbach mit einem Schutzstreifen versehen. Die Anbindung an die Koblenzer Straße ist ebenfalls vorgesehen, allerdings warten wir hier dringend auf die Straßensanierung durch den Landesbetrieb Mobilität. Das Anlegen eines Schutzstreifens auf dieser maroden Straßensubstanz wäre kontraproduktiv zur Radverkehrsförderung.“ Ähnliche Schutzstreifen (Multifunktionsstreifen) existieren beispielsweise schon in der Frankfurter Straße zwischen der Kreuzung mit der Rathaus-/Quengelstraße sowie dem Bahnübergang in der Nähe der Sehrtenbachstraße als auch im Leuzbacher Weg zwischen Einmündung in die Wiedstraße und dem Kreisverkehrsplatz in der Nähe des DRK-Altenzentrums. Solche „Abtrennungen“ seien in der Bahnhofstraße aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht zulässig. Die Fahrbahn erfülle die nach den geltenden Regelwerken erforderlichen Mindestbreiten hierfür nicht, beschreibt Lindenpütz. Aus diesem Grund sei die Einrichtung einer Fahrradstraße als geeignete und regelkonforme Lösung gewählt worden.
Zuschüsse aus Förderprogramm
Wie könnte es anders sein: Erste Kommentare, so Lindenpütz, fielen positiv aus. Die Förderung des Radverkehrs in Altenkirchen werde generell begrüßt. „Da Fahrradstraßen in unserer Region noch relativ selten und unbekannt sind, war eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Auswirkungen auf den motorisierten Verkehr vorhanden, die kurzfristig zu kritischen Meinungsäußerungen im Netz führten“, resümiert er und weiß: „Leider kommen wir ohne Kontrollen und nachfolgender Sanktionierung nicht aus. Gerade der E-Scooter-Verkehr und das Fahrradfahren auf viel benutzten Gehwegen bereiten uns aktuell die meisten Probleme und führen immer wieder zu brenzligen Situationen. Mit gemeinsamen Aktionen von Polizei und Ordnungsamt müssen wir die Einhaltung der Verkehrsregeln überwachen. In der Fahrradstraße gilt eine maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die auch für den Konrad-Adenauer-Platz festgesetzt wurde. Aufgrund der erkennbaren Überschreitung dieser Maximalgeschwindigkeit vieler Verkehrsteilnehmer werden Kontrollen notwendig werden.“ Die Stadt muss nicht allein die Kosten übernehmen, die zur Förderung des Radverkehrs erforderlich werden. Zuschüsse gibt es aus dem unterstützenden Programm „Stadt – Land“. Neben den baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die notwendige Straßensanierung für den Schutzstreifen in der Wiedstraße, den Markierungsarbeiten in der Bahnhofs- und in der Wiedstaße, der erforderlichen Beschilderung wurde auch das verlangte Sicherheitsaudit zum Radverkehr gefördert, verdeutlicht Lindenpütz und fügt an: „Für die Förderung und Entwicklung des Radverkehrs wird die Stadt rund 10.000 Euro der Gesamtkosten übernehmen müssen.“
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ADAC: Das ist eine Fahrradstraße
Der ADAC erklärt auf seiner Homepage: „Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also ,normale’ Fahrräder, Pedelcs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen. Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße. … Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten. Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt. In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. In allen anderen Straßen ebenfalls, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.“ (vh)
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