Pressemitteilung vom 03.07.2026 
Verbraucherzentrale warnt vor zweifelhaften Kindergeld-Diensten
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor der Nutzung des Online-Dienstes kindergeldbeantragen.de, der sich als offizieller Service tarnt. Eltern könnten dort in eine Kostenfalle tappen.
Rheinland-Pfalz. Die Beantragung von Kindergeld ist für viele junge Eltern eine Herausforderung, die durch digitale Dienste erleichtert werden soll. Doch nicht jeder Online-Service hält, was er verspricht. Die Webseite kindergeldbeantragen.de vermittelt den Eindruck, ein offizieller Teil der Arbeitsagentur zu sein. Tatsächlich gehört sie jedoch dem niederländischen Unternehmen Rundfunkbeitrag B.V.
Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, berichtet von Beschwerden über die Seite: "Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen." Im Kleingedruckten bezeichnet sich kindergeldbeantragen.de selbst als privater Antragservice, der lediglich beim Ausfüllen des Antrags unterstützt.
Eine Verbraucherin berichtet
Eine Verbraucherin schildert ihre Erfahrung: Nachdem sie auf der vermeintlich offiziellen Seite Hilfe bei ihrem Kindergeldantrag suchte, erhielt sie eine Rechnung über 29,99 Euro. Weitere Unterstützung blieb aus. Der Anbieter ignorierte ihre Vertragsanfechtung wegen Täuschung und drohte mit Inkassokosten. Rückfragen wurden automatisiert beantwortet und blieben unbefriedigend.
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Empfehlungen der Verbraucherzentrale
Um zweifelhafte Anbieter zu erkennen, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Blick ins Impressum der Webseite. Betreiber müssen dort ihren Firmennamen und die Adresse angeben. Zudem sollte man prüfen, ob die gesuchte Dienstleistung bei der eigenen Gemeinde oder offiziellen Behörde kostenfrei online verfügbar ist. Bei Erhalt einer Rechnung oder Mahnung rät die Verbraucherzentrale, sich zu wehren, auch wenn angeblich auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Für Fälle wie kindergeldbeantragen.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit. (PM/Red)
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