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Nachricht vom 03.08.2012    

Künstliche Befruchtung soll gefördert werden

Sozialministerin Malu Dreyer beteuert, dass sich das Land Rheinland-Pfalz in Sachen einer bundesgesetzlich einheitlichen Regelung für Paare mit Kinderwunsch engagiere, um allen ungewollt Kinderlosen in Deutschland den gleichen Zugang zu einer besseren finanziellen Förderung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zu eröffnen.

Mit großem Unverständnis hat Sozialministerin Malu Dreyer auf eine Stellungnahme der Abgeordneten Erwin Rüddel und Peter Enders reagiert, die das Land Rheinland-Pfalz kritisierten, sich nicht an einem vom Bundesfamilienministerium aufgelegten Förderprogramm zur Kinderwunschbehandlung zu beteiligen.

Malu Dreyer sagte: „Rheinland-Pfalz hat sich in den zurückliegenden Jahren mehrfach für eine bundeseinheitliche, verlässliche und nicht von der jeweiligen Haushaltslage von Bund und Ländern abhängige Regelung für ungewollt kinderlose Paare eingesetzt. Alle entsprechenden Vorstöße und auch Bundesratsbeschlüsse habe die gegenwärtige Bundesregierung bedauerlicherweise abgeblockt. Das müsste auch den Abgeordneten Enders und Rüddel bekannt sein.“

Der Ministerin erschließe es sich daher nicht, wie man vor diesem Hintergrund der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine „destruktive Politik“ im Bundesrat vorwerfen könne. Anstatt die Vorschläge des Bundesrates und der Länder zur Finanzierung der Kinderwunschbehandlung aufzugreifen, habe das Bundesfamilienministerium im Frühjahr die Öffentlichkeit und auch die Länder mit einem sogenannten Förderprogramm überrascht, das die Lösung des Problems weiter erschwere und Regelungen wie eine maximale Fördersumme und eine zeitliche Befristung beinhalte sowie Paaren keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gebe. „Das ist weit von den Forderungen der Länder entfernt“, unterstrich Dreyer.



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Sozialministerin Dreyer bekräftigte, dass sich das Land Rheinland-Pfalz weiterhin für eine bundesgesetzliche und damit bundesweit einheitliche Regelung einsetzen werde, die allen Paaren in Deutschland den gleichen Zugang zu einer besseren finanziellen Förderung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung eröffne.
Da es diese Regelung aber bislang nicht gebe, habe Rheinland-Pfalz zusammen mit den anderen Ländern vor wenigen Wochen in einem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im Saarland an die gesetzlichen Krankenkassen appelliert, freiwillig und im Rahmen einer sogenannten Satzungsleistung höhere finanzielle Zuschüsse zu zahlen.
Die unter der Aufsicht des Landes Rheinland-Pfalz stehende AOK Rheinland-Pfalz/Saarland habe umgehend reagiert und zwischenzeitlich beschlossen, ihren Versicherten diese zusätzliche finanzielle Förderung anzubieten und ihre Kostenbeteiligung von bisher 50 Prozent auf 62,5 Prozent zu steigern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie habe als zuständige Aufsichtsbehörde die entsprechende Satzungsregelung umgehend genehmigt.



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