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Pressemitteilung vom 14.07.2026    

Reisemängel in der Karibik: Insekten im Essen seien hinzunehmende Unannehmlichkeiten

Ein ungewöhnlicher Fall von Reisemängeln hat die Gerichte in Rheinland-Pfalz beschäftigt. Das Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt eine Entscheidung, die für Urlauber von Interesse sein könnte.

Gericht Koblenz. (Foto: Thomas Frey/dpa)

Koblenz. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf und des Landgerichts Koblenz erhält ein Kläger eine Entschädigung von fünf Prozent des Reisepreises aufgrund einer fehlenden Reiseleitung. Andere beanstandete Punkte wie eine Made im Essen oder gesperrte Rutschen führten hingegen nicht zu einer Preisminderung, wie das Landgericht Koblenz mitteilte. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Betzdorf bestätigt.

Der Fall betraf einen Urlauber, der nach einer Pauschalreise in die Dominikanische Republik eine Minderung des Reisepreises forderte. Er begründete seine Forderung mit mehreren Vorfällen: Sein fünfjähriger Sohn durfte aus Sicherheitsgründen eine Wasserrutsche wegen einer Mindestgrößenregelung nicht nutzen und hatte keinen Zutritt zu den ausschließlich Erwachsenen vorbehaltenen À-la-carte-Restaurants. Zudem entdeckte die Ehefrau des Klägers in ihrem Essen einmal ein Fluginsekt und einmal eine Made.




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Die Gerichte kamen jedoch zu dem Schluss, dass diese Umstände keinen Reisemangel darstellen. Größenbeschränkungen bei Wasserrutschen seien üblich und dienten der Sicherheit. Die als "adults only" ausgewiesenen Restaurants gehörten zudem nicht zu den gebuchten Leistungen. Auch einzelne Insekten im Essen seien in einem tropischen Reiseland hinzunehmende Unannehmlichkeiten und kein Hinweis auf hygienische Mängel. Lediglich die fehlende Reiseleitung rechtfertigte eine Reisepreisminderung. (dpa/bearbeitet durch Red)


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