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Pressemitteilung vom 16.07.2026    

Trockenheit setzt Flüssen und Bächen zu

Die Untere Wasserbehörde appelliert an die Bürger, kein Wasser zu entnehmen, da die anhaltende Trockenheit bereits zu kritischen Situationen an den Fließgewässern führt.

Auch die Sieg als größtes Fließgewässer im Kreis hat in den vergangenen Wochen deutlich an Wasser verloren, wie dieses Bild aus der Stadtmitte von Betzdorf kurz hinter dem Zufluss der Heller zeigt. (Foto: Kreisverwaltung / Thorsten Stahl)

Kreis Altenkirchen. Egal ob Sieg, Heller, Wied, Nister oder einer der kleineren Bäche: Die anhaltend trockene Witterung und die seit Wochen ausbleibenden bzw. nur sehr geringen Niederschläge führen zu einer zunehmend kritischen Situation an den Fließgewässern im Landkreis Altenkirchen. Die Wasserstände vieler Bäche und kleinerer Flüsse sind bereits deutlich gesunken.

Um mögliche Schäden an den Gewässern zu vermeiden und die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, appelliert die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten. Jede Wasserentnahme – beispielsweise durch Abpumpen zur Gartenbewässerung – verschärft die ohnehin angespannte Situation. Auch das Aufstauen von Bächen und Flüssen mit Steinen oder Brettern ist unzulässig, da dadurch der natürliche Wasserabfluss beeinträchtigt und die Niedrigwassersituation verschärft werden kann.

"Gerade in Trockenperioden sind ausreichende Wasserstände für das Überleben von Fischen, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen unverzichtbar", betont Jan Neuser von der Unteren Wasserbehörde. Sinkende Wasserstände führen zu höheren Wassertemperaturen, einem geringeren Sauerstoffgehalt und einer eingeschränkten Selbstreinigungskraft der Gewässer. Dadurch werden die Lebensbedingungen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erheblich verschlechtert.



Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Altenkirchen weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich nur zulässig sind, wenn hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt oder sie im Rahmen des sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs erfolgen. Dieses Recht findet jedoch dort seine Grenzen, wo eine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist oder ökologische Belange beeinträchtigt werden. Angesichts der derzeitigen Niedrigwassersituation ist hiervon auszugehen.

Nur wenn ausreichend Wasser in den Flüssen und Bächen verbleibt, können deren ökologischen Funktionen erhalten und langfristige Schäden an den empfindlichen Lebensräumen verhindert werden. Für Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde per Mail unter wasser@kreis-ak.de zur Verfügung. (PM)




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