Kritik an Kürzungsplänen für Unterhaltsvorschuss in Rheinland-Pfalz
Die geplanten Änderungen der Bundesregierung beim Unterhaltsvorschuss stoßen in Rheinland-Pfalz auf Widerstand. Vertreter der SPD im Land warnen vor den möglichen negativen Auswirkungen auf Kinder und Alleinerziehende.
Mainz. Der rheinland-pfälzische SPD-Chef Alexander Schweitzer und Familienministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler äußern sich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden zu kürzen. "Statt bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen anzusetzen, müssen wir diejenigen stärker in die Verantwortung nehmen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, was mehrheitlich Väter in Deutschland betrifft, denn alleinerziehend sind meistens die Mütter", sagte Schweitzer in Mainz.
Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler betonte, dass es bei den geplanten Kürzungen um einen der sensibelsten Bereiche der Gesellschaft gehe. "Und dort gibt es für mich klare rote Linien. Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, negative Effekte für sie gilt es mit allen Mitteln zu verhindern." Die Ministerin unterstrich weiter: "Kinder sind keine potenziellen Sparposten." Zudem müsse das Armutsrisiko für Alleinerziehende minimiert werden.
Der Staat übernimmt den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen, statt wie bisher bis zum 18. Geburtstag. Laut Prien wären etwa 80.000 Jugendliche betroffen. In Rheinland-Pfalz würden mehr als 5.500 Jugendliche ihren Anspruch verlieren, so das Familien- und Sozialministerium.
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Bei einer monatlichen Zahlung von derzeit 394 Euro würde das Land fast 26,18 Millionen Euro einsparen. Allerdings könnten durch die Kürzung mehr Jugendliche Ansprüche auf andere Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld erheben.
Rheinland-Pfalz hat seit der Einführung des Unterhaltsvorschusses im Jahr 1980 eine Rückgriffsquote über dem Bundesdurchschnitt. Zuletzt lag diese stabil bei rund 19 Prozent. Dennoch ist mehr als die Hälfte des bezahlten Vorschusses nicht rückholbar, da der andere Elternteil nicht zahlungspflichtig, leistungsfähig, unauffindbar oder verstorben ist.
Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen säumige Unterhaltspflichtige zählen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Lohn- und Kontopfändungen sowie strafrechtliche Konsequenzen. Der Bund plant zudem verschärfte Auskunftspflichten und weitere Sanktionen. Das Landesministerium warnt jedoch davor, dass Maßnahmen wie der Entzug des Führerscheins sorgfältig geprüft werden müssen, um keine unbeabsichtigten Verschlechterungen der wirtschaftlichen Situation der Unterhaltspflichtigen zu verursachen. (dpa/bearbeitet durch Red)
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