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Pressemitteilung vom 23.07.2026    

Dubiose Online-Abos: Rechnungen für Astrolonova, Fitnovaness und Bongochat verunsichern

Rechnungen für angebliche Online-Abos von Astrolonova, Fitnovaness oder Bongochat verunsichern derzeit viele Menschen. Hinter den Angeboten steht ein Unternehmen aus Hongkong. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt, wann Betroffene zahlen müssen und wie sie reagieren können.

Symbolbild. (KI-generiert)

Rheinland-Pfalz. Rechnungen für angebliche Online-Abos sorgen derzeit bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung. Gefordert werden teils dreistellige Beträge für Dienste wie "Astrolonova" aus dem Bereich Astrologie, "Fitnovaness" für Fitnessangebote oder den KI-Chat "Bongochat". Hinter den Angeboten steht die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong.

Viele Betroffene berichten, die betreffenden Webseiten nie bewusst besucht zu haben. Sie geben zudem an, dort kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass eine Rechnung nicht automatisch bedeutet, dass die Forderung berechtigt ist.

Entscheidend ist ein wirksamer Vertrag
Ob gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Voraussetzung ist, dass Verbraucher vor dem Abschluss klar über entstehende Kosten informiert wurden. Außerdem müssen sie einen eindeutig beschrifteten Button angeklickt haben, etwa mit dem Hinweis "zahlungspflichtig bestellen".

Wer unsicher ist, ob durch einen Klick eine Anmeldung erfolgt sein könnte, sollte zunächst prüfen, welche Informationen beim möglichen Abschluss angezeigt wurden. Maßgeblich bleibt, ob eine eindeutige Information über die Kosten vorlag und ein Vertrag wirksam geschlossen wurde. Die Rechnungen allein liefern dafür keinen Nachweis.




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Nach Angaben der Verbraucherzentrale setzen die Absender der Rechnungen gezielt auf Einschüchterung. Die E-Mails enthalten unmittelbar Drohungen mit Inkassobüros und rechtlichen Schritten. Dadurch geraten viele Empfänger unter Druck und zahlen aus Sorge vor weiteren Folgen.

Forderung schriftlich bestreiten
Unberechtigte Forderungen müssen nicht bezahlt werden. Wer sich auf einer der genannten Webseiten nicht angemeldet hat, sollte der Forderung per E-Mail widersprechen. Dabei sollte klar mitgeteilt werden, dass kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt hierfür einen Musterbrief bereit. Betroffene sollten nicht vorschnell zahlen und die eingegangenen Unterlagen zur Beweissicherung aufbewahren.

Auch Drohungen mit einem Schufa-Eintrag sollen Verbraucher nicht unter Druck setzen. Bei bestrittenen Forderungen sind solche Hinweise rechtlich unzulässig. Die Verbraucherzentrale rät daher, ruhig zu bleiben und die Forderung nicht allein wegen entsprechender Drohungen zu begleichen. (PM/bearbeitet durch Red)


Mehr dazu:   Verbrauchertipps/Verbraucherschutz  
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