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Nachricht vom 23.07.2026    

Altenkirchener „Fahrradstraße“ eingeweiht – Radwegekonzept nach und nach umsetzen

Die Stadt Altenkirchen bietet Pedaleuren sukzessive immer mehr Möglichkeiten, auf Straßen nur für sie bestimmte Streifen zu nutzen. Die erste sogenannte „Fahrradstraße“, nämlich die Bahnhofstraße, wurde als ein „Meilenstein“ der Mobilitätswende offiziell eingeweiht. Weitere Projekte werden sich anschließen. Grundlage ist das niedergeschriebene Radwegekonzept.

Es ist vollbracht: Die erste „Fahrradstraße“ in Altenkirchen wurde standesgemäß eingeweiht. (Foto: vh)

Altenkirchen. Der Blick auf die Preistafeln an Tankstellen lässt so manchen Autofahrer derzeit ins Grübeln kommen. Immer tiefer muss der Griff ins Portemonnaie erfolgen, um einen Liter Treibstoff zu erstehen. Eine, zumal auch gesündere, Alternative zum stark motorisierten Untersatz bietet seit Jahr und Tag das Fahrrad, für dessen Betrieb bei einigen Varianten maximal etwas Strom vonnöten ist und das angesichts der Kostenexplosion an den Zapfsäulen zur Alternative werden kann. Für Pedaleure hat sich die Stadt Altenkirchen aufgemacht, ein Netz von Radwegen zu schaffen, um innerhalb der Kommune auch sicher von A nach B und auch wieder zurück zu kommen. Die neue „Fahrradstraße“, zu der die Bahnhofstraße umfunktioniert und die am späten Donnerstagnachmittag (23. Juli) offiziell eingeweiht wurde, stellt einen ersten „Leuchtturm“ in der Verwirklichung der Überlegungen dar. Große Symbole auf der bituminösen Deckschicht weisen auf den neuen Status hin, ergänzende Schilder besagen, dass der Abschnitt zwischen Einmündung in die Koblenzer Straße und Konrad-Adenauer-Platz auch von Fahrern von Autos und von motorisierten Zweirädern genutzt werden darf, die Radler jedoch immer bevorzugt sind. „Eine Fahrradstraße tut nicht weh. Man darf alles, nur dass der Fahrradfahrer Vorrang hat. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das muss in die Köpfe noch rein“, sagte Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz. Nun müsse beschlossen werden, „was wir aus dem Konzept als nächstes angehen wollen.“ Derzeit habe die Stadt rund 45.000 bis 50.000 Euro ausgegeben, um die Mobilitätswende in Angriff zu nehmen. Das Land habe die Maßnahmen bislang mit 75 Prozent gefördert.

Start im Leuzbacher Weg
Lindenpütz ließ kurz die zurückliegenden fünf Jahre passieren, in denen die Vorstellungen, wie Pedaleuren mehr Räume auf vorhandenen Straßen zur Verfügung gestellt werden könnten, konkret wurden. Erste Maßnahmen waren die Markierung von Fahrradschutzstreifen im Leuzbacher Weg (zwischen Einmündung in die Wiedstraße und Kreisverkehrsplatz am DRK-Seniorenzentrum) sowie in der Frankfurter Straße, die nach der Sanierung solche gestrichelten Abtrennungen (zwischen Einmündung Ludwig-Jahn-Straße und Bahnübergang in der Nähe der Sehrtenbachstraße) in den Jahren 2018/2019 „verpasst“ bekam. Ein Workshop mit Prof. Heiner Monheim im Oktober 2021 leitete zur Entwicklung einer Radwegekonzeptes über. Es folgte die Freigabe der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr in Schrittgeschwindigkeit, an die sich indes so gut wie kein Biker hält (Lindenpütz: „Wie bekommen wir das hin?“). Angeregt wurden die Verlängerungen der Schutzstreifen in der Frankfurter Straße stadteinwärts bis Michelbach und stadtauswärts bis Hausnummer 44. Beide Überlegungen wurden nicht realisiert, vielmehr ist die Nutzung der Bürgersteige für Rad fahrende Kinder bis 12 Jahre erlaubt, von 13 Jahren an müssen sie laut Straßenverkehrsordnung die Bundesstraße 8 nutzen.



Vernetzung der Innenstadt
Der Stadtrat verständigte sich im Juli 2022 unter dem Dach des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes auf die Vernetzung der Innenstadt, die Schaffung von Querungen sowie Über- und Unterführungen, die Entwicklung alternativer Mobilitätsmodelle als auch die Verknüpfung wichtiger Stadtwege mit dem Programmgebiet (auch die Schulen Richtung Hochstraße und Glockenspitze sollen erreichbar werden) und die Schaffung attraktiver Fahrradabstellplätze. Vier Monate später beschlossen zwei städtische Ausschüsse final das Radwegekonzept. Seit einem knappen Jahr dürfen die Gehwege des Dammwegs und der Straße „Zum Weyerdamm“ ebenfalls von Radfahrern genutzt werden. Inzwischen verfügt auch die Wiedstraße zwischen Einmündung Bahnhofstraße und Einmündung Leuzbacher Weg (Nähe Abzweig Raiffeisenstraße) über einen beidseitig per Markierung ausgewiesenen Fahrradschutzstreifen.

ADAC: Das ist eine Fahrradstraße
Der ADAC erklärt auf seiner Homepage: „Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also ,normale’ Fahrräder, Pedelcs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen. Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße. … Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten. Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt. In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. In allen anderen Straßen ebenfalls, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.“ (vh)


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