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Nachricht vom 23.12.2007    

Kurs zum neuen Energieausweis

Enegieausweise für Gebäude sind ab dem 1. Januar Plicht. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Kurs der Volkshochschule Flammersfeld am 3. Januar im Rathaus. Hier werden auch grundsätzliche Fragen zum Energieausweis beantwortet.

Flammersfeld. Energieausweise für Gebäude sind ab dem 1. Januar 2008 Pflicht. Die VHS Flammersfeld bietet dazu einen Informationskurs an. Termin ist am Donnerstag, 3. Januar, von 19 bis 21.45 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal) der Verbandsgemeinde Flammersfeld. Dozent ist Dr. Jochen Thielen. Die Kursgebühr beträgt 12,50 Euro. Anmeldungen werden bei der VHS der Verbandsgemeinde Flammersfeld, Rheinstraße 17, 57632 Flammersfeld, Telefon 02685/809131, Fax 02685/809 100, E-Post: vhs@vg-flammersfeld.de angenommen.
In dem Kurs werden folgende Fragen geklärt: Wer benötigt einen Energieausweis? Was steht in diesem Energieausweisen? Warum gibt es zwei Varianten? Wem nützt der Energieausweis? Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis ableiten?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten, verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Für bestehende Gebäude muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. (wwa)


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