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Pressemitteilung vom 07.09.2026    

Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth begrüßt neues Qualitätsgesetz für Kitas

Ein neues Bundesgesetz soll die frühkindliche Bildung bundesweit vereinheitlichen und gezielt verbessern. Die Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth sieht darin wichtige Schritte für tausende Kinder in der Region. Neben verbindlichen Erfassungen stehen Milliardenhilfen im Fokus.

Ellen Demuth MdB. (Foto: Tjark Thönßen)

Neuwied/Altenkirchen. Ellen Demuth MdB, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Mit dem Gesetz sollen erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung geschaffen werden. Im Mittelpunkt stehen eine frühzeitige Erfassung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine gezielte Förderung von Kindern mit Unterstützungsbedarf. In den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen werden rund 10.000 Kinder im Kita-Alter zwischen zwei und sechs Jahren betreut.

Frühzeitige Förderung und sprachliche Entwicklung
Die Abgeordnete erklärte, dass die Grundlagen für den späteren Bildungsweg lange vor dem ersten Schultag gelegt würden. Wenn heute jedes vierte Kind die Grundschule verlasse, ohne ausreichend lesen zu können, müsse früher angesetzt werden. Besonders die Sprache entscheide darüber, ob Kinder im Unterricht mitkommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Ein Förderbedarf müsse deshalb früh erkannt werden, damit Kinder rechtzeitig die nötige Unterstützung erhielten.

Künftig soll der Sprach- und Entwicklungsstand spätestens im Alter von vier Jahren verbindlich erfasst werden. Wird ein Förderbedarf festgestellt, sollen entsprechende Bildungs- und Förderangebote folgen. Gleichzeitig sollen Kindertagesstätten mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt gestärkt werden. Je nach Einrichtungsgröße sind dort zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit vorgesehen. In jedem Bundesland sollen mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen von dieser Unterstützung profitieren.




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Milliardenförderung des Bundes für Länder und Kommunen
Demuth führte aus, dass die Länder zu Recht darauf hinweisen würden, dass neue Qualitätsstandards finanziert werden müssten. Der Bund lasse sie mit den zusätzlichen Aufgaben jedoch nicht allein. Von 2027 bis 2034 unterstützt er die Länder zum anteiligen Ausgleich der Mehrbelastungen mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro.

Zusätzlich stellt der Bund von 2026 bis 2029 über ein Investitionsprogramm vier Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur bereit. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus rund 194 Millionen Euro, die das Land vollständig für die Kindertagesbetreuung einsetzen will. Die Vorgaben treten schrittweise in Kraft, damit Länder, Kommunen und Träger die notwendigen Strukturen aufbauen können.

Chancengerechtigkeit und Zukunftsfragen
Abschließend betonte die CDU-Politikerin, dass gute Bildungschancen nicht vom Elternhaus abhängen dürften. Mit früher Förderung und zusätzlicher Unterstützung für Kitas in besonders herausfordernden Lagen setze man dort an, wo Unterschiede entstünden. Dies sei eine Frage der Bildungsgerechtigkeit und angesichts des Fachkräftemangels zugleich eine Zukunftsfrage für das Land. (PM/KI/Red)


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