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Nachricht vom 21.08.2012    

Siegbogen nicht als Fließgewässer aufgeben

Die Konflikte zwischen der Bürgerinitiative (BI) Freusburger Mühle und dem BUND sind schon alt. Der BUND, Kreisgruppe Altenkirchen, kritisiert das neuerliche Gutachten der Bürgerinitiative in einer Pressemitteilung und fordert, die Fließeigenschaften der Sieg zu erhalten. Lösungsvorschläge gibt es.

Das Foto zeigt das Freusburger Wehr. Foto: BUND

Kirchen-Freusburg. Im Streit um die Freusburger Wehre hatte die Bürgerinitiative zum Erhalt des Unterwehres ein eigenes Gutachten beim Büro U-Plan GmbH in Auftrag gegeben, zu dem sich jetzt der BUND umfassend geäußert hat. Die 16-seitige Stellungnahme geht an die lokale Politik und andere Betroffene.

Seit 1998 hat die BUND Kreisgruppe Altenkirchen wiederholt über das europäische Wanderfischprogramm Lachs 2000 in Veranstaltungen in Betzdorf und Wissen informiert. Die Sieg und ihre Zuflüsse spielen dabei eine zentrale Rolle. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt ist, fordert seit 2000 den guten ökologischen und chemischen Zustand für Fließgewässer. Die lineare Durchgängigkeit von Fließgewässern ist dafür eine Grundvoraussetzung. Das Land NRW hat seit einiger Zeit die Durchgängigkeit der Sieg in NRW für Wanderfische erreicht. Das Bundesland Rheinland Pfalz war sehr lange zu wenig aktiv.

Für das Unterwehr in Freusburg soll, laut Gutachten, der nahezu ein Kilometer lange Rückstaubereich erhalten bleiben. Für den BUND ist das ökologisch problematisch, da sich hier keine typische Lebensgemeinschaft (u.a. Fische und Insektenlarven ) eines Fließgewässers ausbilden kann. Dieser Lebensraumverlust für strömungsliebende Arten, die hier eigentlich heimisch sind, ist zwischen den beiden Wehren nahezu 100 Prozent.
Hier plädiert der BUND – in Anbetracht des wirklich schönen Landschaftsbildes der Gebäude der Freusburger Mühle - als Kompromisslösung für eine Absenkung, so dass der Rückstaubereich maximal 25 Prozent der Strecke zwischen den beiden Stauanlagen beträgt.

Damit bliebe das Ensemble aus den Mühlengebäuden und dem Unterwehr erhalten.
Bei einer Bürgeranhörung in Freusburg im September 2011 hatte die SGD Nord, als Obere Wasserbehörde zuständig, durch eine Reihe ausführlich ausgearbeiteter Fachreferate der Bevölkerung ein ähnliches Konzept vorgestellt. Die Meinung des BUND wurde durch die vorgestellten Untersuchungsergebnisse gestärkt. Der Kompromiss erfüllt nach Ansicht des BUND die Kernforderung der Bürgerinitiative.



Unter Benutzung des Mühlengrabens sieht der Gutachter eine kanalähnliche Aufstiegshilfe für die Fische am Oberwehr vor, damit der Wasserkraftanlage weiterhin die maximale Wassermenge zur Verfügung steht. Der Hauptkritikpunkt des BUND ist, dass mit dieser Lösung der Siegbogen in Freusburg als Fließgewässer aufgegeben wird. Zwar müssen bestehende Nutzungen am Gewässer bei Planungen und Maßnahmen beachtet werden. Die Nutzer tragen nach den geltenden Gesetzen, im Hinblick auf die Gewässerökologie, aber auch eine besondere Verantwortung. Hier müssen gewässerökologische Mindeststandards eingehalten werden, die so nicht erfüllt werden können. Für die Durchgängigkeit sollte nach Meinung des BUND eine raue Rampe mit einer ganzjährig ausreichenden Wassermenge geschaffen werden. In Zusammenhang mit einer Absenkung des Unterwehres würde der Siegbogen so wieder zu einem Fließgewässer.

Um die Bedeutung der Kleinwasserkraftanlagen im Rahmen der Energiewende richtig einschätzen zu können, hat das Umweltbundesamtes festgestellt, dass ca. 95 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland – ca. 7300 Kleinwasserkraftanlagen ähnlich wie in Freusburg - nur ca. 10 Prozent des gesamten Wasserkraftstromes bzw. nur 0,4 Prozent des gesamten Stromverbrauches erzeugen. Dabei entstehen viel zu hohe volkswirtschaftlichen Kosten für die CO2-Vermeidung und große Schäden an der Gewässerökologie.
Der BUND setzt sich aktiv für die Energiewende ein, aber im Rahmen einer realistischen Ökobilanz haben diese kleinen Wasserkraftanlagen dafür praktisch keine Bedeutung.


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