Pressemitteilung vom 16.09.2026 
Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Konsequenzen für Handwerksbetriebe
Ab dem 27. September gelten strengere Regeln für Werbung mit Umweltversprechen in der EU. Die Handwerkskammer Koblenz informiert Betriebe über die Anforderungen und potenzielle rechtliche Folgen bei Verstößen.
Koblenz. Ab dem 27. September tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die irreführende Werbung mit vermeintlichen Umweltvorteilen - bekannt als "Greenwashing" - unterbinden soll. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz klärt Handwerksbetriebe über die neuen Anforderungen auf. "Für die Praxis der Unternehmen heißt das: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese Aussagen künftig präzise, nachvollziehbar und belegbar machen", erklärt Susanne Terhorst, Justiziarin und Geschäftsführerin bei der HwK Koblenz.
Undifferenzierte Begriffe wie "umweltfreundlich", "ökologisch" oder "klimafreundlich" sind ab dem Stichtag nicht mehr zulässig. Auch Bezeichnungen wie "Klimahandwerk" sollten vermieden werden. Selbst wenn nur einzelne Produkte oder betriebliche Abläufe anerkannte Umweltleistungen wie das Typ-1-Siegel oder das EU-Ecolabel erfüllen, darf dies nicht verallgemeinernd auf den gesamten Betrieb übertragen werden. "Mit konkreten Angaben lassen sich Probleme vermeiden", rät Terhorst und verweist auf Zertifizierungen, die als Marketing-Instrumente genutzt werden können. Firmennamen, die Begrifflichkeiten wie Umweltschutztechnik enthalten, sind ebenfalls betroffen.
Wichtig ist auch die Überprüfung bestehender Aussagen im Internet, auf Fahrzeugen und in E-Mail-Signaturen. Mitarbeiter mit Beratungsaufgaben sollten informiert werden, um keine ungesicherten Versprechen zu äußern. "Letztlich soll die Werbung im ökologischen Kontext glaubwürdig wie rechtssicher sein", sieht Terhorst Chancen in der EU-Regelung. Das Handwerk genieße einen guten Ruf bei klimarelevanten Maßnahmen, etwa bei der Installation von Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen, der Dämmung von Gebäuden oder im Bereich E-Mobilität. Diese Fakten könnten ohne blumige Worte als Marketing-Instrument genutzt werden. Andernfalls drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.
Bei Unsicherheiten können sich Handwerksbetriebe an die HwK wenden. Zusätzlich bietet die Rechtsabteilung am 7. Oktober eine Sonderveranstaltung zu "Wettbewerbsrecht und neue Greenwashing-Richtlinie (EmpCo)" an. Anmeldungen sind ab sofort telefonisch möglich. Am 14. Oktober findet zudem ein Webseminar zum Thema statt. (PM/KI/Red)
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