War der Angeklagte schuldunfähig? Verhandlung wegen Totschlags beim Landgericht Koblenz
Von Wolfgang Rabsch
Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat der Prozess gegen einen 28-Jährigen begonnen, der im März 2026 seinen Mitbewohner getötet haben soll. Ob er zur Tatzeit schuldfähig war, ist die zentrale Frage des Verfahrens – dabei wird ein psychiatrischer Gutachter eine entscheidende Rolle spielen.
Koblenz. Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin, hat der Prozess wegen Totschlags begonnen, bei dem ein psychiatrischer Gutachter eine entscheidende Rolle spielen wird.
Der Anklagevorwurf
Die folgende Zusammenfassung basiert auf der Darstellung, die die Pressestelle des Landgerichts Koblenz zur Verfügung gestellt hat.
Dem 28-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Ort im Kreis Altenkirchen einen Menschen getötet zu haben, ohne dabei Mörder zu sein. Der Angeklagte soll in einem Mehrparteienhaus in einer Wohngemeinschaft gewohnt und sich mit dem später Verstorbenen eine Küche geteilt haben. Die beiden sollen keine Freundschaft gepflegt, aber auch kein von Streit geprägtes Verhältnis gehabt haben.
Am Abend des 18. März 2026 soll der Angeklagte in der gemeinsamen Küche mit mehreren Bratpfannen auf seinen Mitbewohner eingeschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen haben, um ihn zu töten. Durch die Schläge mit den Bratpfannen soll der Hinterkopf des Mannes zertrümmert worden sein, wodurch er einen Schädelbasisbruch erlitt. Zudem sollen durch den Messerstich die Lunge und die Bauchdecke verletzt worden sein.
Nach der Tat soll der Angeklagte seinem Vermieter eine Sprachnachricht geschickt haben, in der er mitteilte, er sei angegriffen worden, man habe versucht, ihn umzubringen, und er habe sich nur gewehrt. Den Notruf setzte die Frau des Vermieters ab. Beim Eintreffen des alarmierten Rettungsdienstes konnte nur noch der Tod des Mitbewohners festgestellt werden. Ob bei dem Angeklagten eine psychiatrische Erkrankung vorliegt oder akut aufgetreten ist, ist unklar.
Angewandte Vorschrift ist Paragraf 212 des Strafgesetzbuchs: Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft.
Streit um die Fesselung
Der Angeklagte wurde in Handfesseln aus einer psychiatrischen Klinik vorgeführt, in der er zurzeit untergebracht ist. Rechtsanwalt Wolfgang Stahl steht ihm als Pflichtverteidiger zur Seite. Er monierte im Laufe des Verfahrens, dass sein Mandant in Handfesseln vorgeführt werde und diese ihm sogar in Sitzungspausen angelegt würden.
Stahl stellte einen entsprechenden Antrag, den der vorsitzende Richter zunächst ablehnte, da die Fesselung angesichts des Tatvorwurfs als notwendig erachtet werde. Daraufhin stellte Stahl einen schriftlichen Antrag, über den bislang nicht entschieden wurde.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift erklärte der Vorsitzende Richter, dass im Vorfeld der Verhandlung zwischen den Prozessbeteiligten keine Gespräche im Hinblick auf eine Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden hätten.
Stahl erklärte, der Angeklagte werde sich äußern, soweit er sich erinnern könne. Er bedauere zutiefst, was unbestritten geschehen sei, und finde dafür keine Erklärung. Sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt wirft die Frage auf, ob nicht Schuldunfähigkeit gemäß § 20 des Strafgesetzbuchs vorgelegen haben könnte.
Regelmäßiger Drogenkonsum wegen Depressionen und Paranoia
Der Angeklagte ließ sich zur Sache ein. Er schilderte einen abgeschlossenen Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Wehrdienst sowie eine anschließende Phase der Arbeitslosigkeit, in der er in der Pflege arbeiten wollte. In dieser Zeit sei er drogenabhängig geworden und habe regelmäßig einen Mix aus LSD, Cannabis, Kokain, Amphetamin und Diazepam konsumiert, den er über das Internet bezogen habe. Hintergrund seien Depressionen, Paranoia und Verfolgungswahn gewesen. Zudem habe er Steroide eingenommen, um im Sport Muskelaufbau und Leistungssteigerung zu erzielen.
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Mit dem Mitbewohner hatte er ein normales Verhältnis; beide hätten getrennte Wohnräume gehabt, sich aber eine Küche geteilt. Er habe zufällig mitbekommen, dass der Mitbewohner auf sein in der Spüle abgestelltes Geschirr urinierte; der Mann sei zu diesem Zeitpunkt stark unter Drogeneinfluss gewesen.
Er habe außerdem den Verdacht gehabt, von seiner Freundin betrogen zu werden, führte der Angeklagte aus. Am Tattag habe sich in der Küche ein Streit mit dem Mitbewohner entwickelt, bei dem es unter anderem um Ordnung gegangen sei. Er habe aufräumen wollen und dann mit der Bratpfanne auf den Kopf des Mannes geschlagen und wohl auch mit dem Messer zugestochen. Wie alles genau abgelaufen sei, daran könne er sich nicht erinnern.
Die Mutter als Zeugin
Die Mutter des Angeklagten wurde vernommen, nachdem sie auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet hatte.
Ihr Sohn sei in der Woche vor der Tat bei ihr zu Hause gewesen, weil es ihm sehr schlecht gegangen sei. Er habe erhebliche gesundheitliche Beschwerden gehabt. Am Tattag fuhr er zu seiner Wohngemeinschaft, um für eine Prüfung zu lernen, die er für seinen Arbeitsvertrag benötigte.
Von seinem Vater sei er bis zu seinem fünften Lebensjahr physisch und psychisch misshandelt worden, schilderte die Mutter; deshalb habe sie sich scheiden lassen, um für ihren Sohn da zu sein. Wegen der Misshandlungen hatte er in der Kindertagesstätte und in der Schule weiterhin große Probleme, zumal er an einer Lese-Rechtschreib-Störung litt. Erst nach einem 17-wöchigen Aufenthalt in einer Kinderklinik habe er sich verändert, den Schulabschluss erworben und eine Lehre beendet.
Später sei eine schwere Erkrankung hinzugekommen, mit der ihr Sohn bis heute lebe und die jederzeit wieder akut werden könne. Ihr Ehemann verstehe sich mit ihrem Sohn als Stiefvater sehr gut; die Familie sei harmonisch. Von dem Drogenkonsum habe sie nichts mitbekommen, sagte die Mutter; bei ihnen habe sich ihr Sohn immer loyal, höflich und freundlich gezeigt.
Nach der Vernehmung weiterer Zeugen, darunter der Freundin des Angeklagten und mehrerer Polizeibeamter, die nach der Tat die Ermittlungen aufnahmen, wurde die Sitzung unterbrochen. Sie soll am 2. Oktober 2026 fortgesetzt werden. Die Kuriere werden weiter berichten.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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