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Nachricht vom 06.01.2008    

Haus & Grund informiert

Bei der Wahl des Energieausweises können sich alle Hauseigentümer noch bis zum 30. September dieses Jahres den kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Diese Übergangsfrist gibt den Eigentümern und Vermeietern den nötigen Spielraum, für den sich Haus & Grund vehement eingesetzt hatte. Wer diesen Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten vorlegt, hat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Sie Ausweise sind zehn Jahre gültig.

Region. Die Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis wird ab 1. Oktober 2008 eingeschränkt. Dann benötigen Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend den Bedarfsausweis. Für größere oder neuere Gebäude gilt auch nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten. Einzige Ausnahme: Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen beantragt, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Energieausweise für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 sind erst ab dem 1. Juli 2008 vorzulegen. Für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr ab 1966 sind Ausweise ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund informiert die Eigentümer am Freitag, 29.Februar, ab 18 Uhr, im Barbarasaal der Stadthalle Betzdorf zu den neuen Regelungen.
Weiter stehen im Rahmen der Mitgliederversammlung von Haus & Grund noch Infos zu Schönheitsreparaturen, Tierhaltung in Mietwohnungen und zur Neuregelung des Erbrechts auf dem Programm. Zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis sind alle Mitglieder eingeladen. Auch Gäste sind zur öffentlichen Informationsveranstaltung herzlich willkommen. Referent ist der Verbandsdirektor von Haus & Grund, Assessor Manfred Leyendecker (Mainz).
Nähere Infos zur Mitgliedschaft: www.hug-ak-ww.de oder www.hausundgrund-ak-ww.de oder Telelefon 02743/49 82.


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