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Nachricht vom 16.10.2012    

Blutspenden nicht kommerzialisieren

Gegen eine Bezahlung von Blutspenden wendet sich MdL Michael Wäschenbach in einer Pressemitteilung. Die Kommerzialisierung der Blutspenden führe zum Rückgang der Spendenbereitschaft, die auf einer rein freiwilligen Basis beruhe.

Kreis Altenkirchen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Kirchen-Wehbach wies MdL Michael Wäschenbach auf der Festsitzung am vergangenen Samstag im Bürgerhaus Freusburg auf die wichtige Bedeutung von Blutspenden hin.
Er warnt vor einer Kommerzialisierung des Blutspendewesens und beruft sich auf den ethischen Kodex, dass das Blutspenden freiwillig und unentgeltlich bleiben soll.
In einer Pressemeldung führte er weiter aus: "Pauschalisierte Aufwandsentschädigungen für die Spende, so zu sagen eine Bezahlung durch die Hintertür, darf es nicht geben, diese wird sich letztlich negativ auf die Spendenbereitschaft auswirken".

Michael Wäschenbach, der Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des rheinlandpfälzischen Landtages ist, unterstützt die Haltung des DRK zum Thema Aufwandsentschädigung für Blutspender.

Das DRK hat das Land Rheinland-Pfalz verklagt, um klären zu lassen, ob die Mainzer Universitätsmedizin Blutspendern grundsätzlich 27 Euro pro Blutspende zahlen darf. Nach dem Transplantationsgesetz ist eine solche Entschädigung allerdings nur zulässig, wenn für den Spender ein tatsächlicher Aufwand entsteht. Die Universitätsmedizin zahlt aber selbst dann, wenn sie mit mobilen Spendeneinrichtungen vor Ort tätig wird. Dadurch fühlt sich das DRK, das seinen Spendern kein Geld zahlt, benachteiligt.




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MdL Wäschenbach und MdL Dr. Peter Enders unterstützen die Haltung des DRK, weil sie mit dem Transplantationsgesetz im Einklang steht, das Entschädigungen für Blutspenden ausdrücklich als Ausnahme- und nicht als Regelfall vorsieht.

Wenn die Blutentnahmeeinrichtung bei auswärtigen Terminen vor Ort zum Spender kommt, ist ein Aufwand, der entschädigt werden könnte, nicht erkennbar. Außerdem wirkt eine regelmäßige gezahlte Entschädigung gegen den Spendencharakter. Gerade die Unentgeltlichkeit der Blutspende, die im deutschen Transfusionsgesetz verankert ist, beinhaltet bereits bei der Spenderauswahl einen größtmöglichen Sicherheitsfaktor.


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